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Wie ich meine Immobilie am Markt verbrannt habe

Wie ich meine Immobilie am Markt verbrannt habe

Ein Erfahrungsbericht von Georg Schachermeyer (Name geändert)

Meine Frau hat meistens recht. Vor allem, als es um den Verkauf unseres Hauses ging. Sie hat gleich gesagt, wir haben doch gar keine Zeit, lass uns lieber einen Makler suchen. Aber ich habe nicht auf sie gehört und es wäre fast zu einer Katastrophe gekommen. Ich habe unsere Immobilie am Markt verbrannt. Ich erzähle Ihnen meine Geschichte gerne.

Es begann damit, dass überall von enorm steigenden Immobilienpreisen die Rede war, ganz besonders auch in unserer Stadt. Wir hatten ein Einfamilienhaus am Stadtrand. Verkehrsgünstig gelegen, wenn auch ein bisschen zu dicht an der Autobahn. Nachdem unsere Kinder ausgezogen waren, hielt uns aber nichts mehr in der Stadt. Wir sind beide selbstständig, können von überall aus arbeiten, und wir haben schon immer von einem idyllischen Häuschen an der Nordseeküste geträumt. Also wann, wenn nicht jetzt? Verkaufen und Umziehen, das war der Plan. Ich ging davon aus, dass uns die Leute bei dem angespannten Immobilienmarkt das Einfamilienhaus nur so aus der Hand reißen würden.

Ich sah mir Immobilieninserate aus unserer Stadt an. Eine ähnliche Immobilie war für 520.000 Euro im Angebot. Zwar in einem anderen Viertel, aber trotzdem dachte ich: „Wer nicht wagt, der nicht gewinnt! Mit dem Preis heruntergehen kannst du ja immer noch.“ Ich machte ein paar Fotos und schaltete ein Inserat auf zwei großen Immobilienportalen: „Familienidyll am Stadtrand: EFH mit eigenem Garten, 145 m² Wohnfläche plus Garage in verkehrsgünstiger Lage, Preis (VB): 550.00 Euro“.

Das war der Startschuss. In den ersten Tagen lief es noch ganz gut. Es meldeten sich vier Interessenten. Ein sehr sympathischer älterer Herr schien interessiert zu sein. Er stellte viele Fragen und wollte nicht nur die Immobilie sehen, sondern auch sämtliche Unterlagen. Einen Energieausweis hatte ich zum Glück auf Anraten meiner Frau beantragt, ein Grundriss fand sich auch, aber an den aktuellen Grundbuchauszug hatte ich noch nicht gedacht. Der Interessent müsste den aber seiner Bank vorlegen, um ein Darlehen für den Kauf der Immobilie zu beantragen. Ich versprach, mich schnell darum zu kümmern. Leider hatte er aber dann wohl schon etwas Anderes gefunden, als ich den Grundbuchauszug schicken wollte.

Danach passierte eine ganze Weile nichts mehr. Ich änderte das Inserat, gab diesmal die genaue Grundstücksgröße an und beschrieb auch den Zustand und die durchgeführten Sanierungsmaßnahmen etwas genauer. Mit dem Preis ging ich auf 500.000 Euro runter und war sicher, dass sich jetzt bald ein Käufer melden würde. Nach zwei Wochen senkte ich den Preis also erneut und machte ich noch einmal bessere Fotos. Doch nichts passierte.

Mit dem Preis war ich inzwischen bei 430.000 Euro angekommen. Ab und zu keimte neue Hoffnung auf, wenn sich jemand meldete. Doch die meisten waren schon am Telefon misstrauisch und fragten gleich nach der Autobahn. Ich habe in diesem Haus viele Jahre mit meiner Frau und den Kindern verbracht und ja, man kann die Autobahn hören. Aber im Alltag spielte das für uns alle überhaupt keine Rolle. Die wenigen Interessenten aber, die zur Besichtigung unserer Immobilie kamen, wollten den Lärm als gigantischen Makel darstellen und mir einreden, dass ich deshalb nur schwer einen Käufer finden würde. Offensichtlich hatten viele tatsächlich den immer weiter sinkenden Angebotspreis beobachtet und suchten nun ganz gezielt nach dem Grund.

Als das Haus nach sechs Monaten noch immer inseriert war, nunmehr für 360.000, wollte ein Handwerker mich allen Ernstes auf 180.000 herunterhandeln. Da war ich mit meinen Nerven am Ende. Wenn das der Erlös sein sollte für eine Immobilie, in der die Ersparnisse und die Arbeit meines halben Lebens steckten, dann war auch der Traum vom Nordsee-Idyll ein für alle Mal ausgeträumt.

Meine Frau hatte ja gleich gesagt, wir brauchen einen Makler. Jetzt, wo die Immobilie verbrannt war, brauchten wir einen Feuerwehrmann. Also einen Makler, der seinen Job richtig gut macht. Wir hatten Glück und bekamen beim Qualitätsmakler hier in unserer Nachbarschaft kurzfristig einen Beratungstermin. Für den Immobilienprofi war die Sache klar: Die Immobilie musste zuerst für eine gewisse Zeit vom Markt genommen werden und danach würden wir mit dem richtigen – professionell ermittelten – Angebotspreis neu einsteigen.

Die Sache ist noch einmal gut gegangen. Wir stehen jetzt kurz vor dem Notartermin und ich verrate Ihnen an dieser Stelle nicht, zu welchem Preis wir verkaufen werden. Aber es ist ein ordentliches Sümmchen. In der Zwischenzeit haben wir uns eine kleine Wohnung an der Nordsee gemietet, und sobald der Kaufvertrag für unser altes Haus endlich in Sack und Tüten ist, werden wir uns ganz in Ruhe nach einem eigenen Domizil dort an der Küste umsehen, ganz nach unseren Vorstellungen. Bei der Suche lassen wir uns übrigens von einem Makler vor Ort unterstützen. Dazu brauchte meine Frau mich dieses Mal nun wirklich nicht erst lange zu überreden. 

Haben Sie bei dem Versuch, Ihre Immobilie privat zu verkaufen, einen Fehlschlag erlebt und benötigen nun Unterstützung, um die verbrannte Immobilie doch noch verkaufen zu können? Oder wollen Sie von vornherein eine erfolgreiche Vermarktung sicherstellen? Dann kontaktieren Sie uns! Wir beraten und unterstützen Sie bei allen Fragen rund um den Immobilienverkauf!

 

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

 

Foto: © sasha_zerg/Depositphotos.com

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Wie das Problem mit der Scheidungsimmobilie gelöst werden kann

Wie das Problem mit der Scheidungsimmobilie gelöst werden kann

Nach 30 Jahren zerbrach die Ehe von Thomas und Stefanie S. Sie ließen sich scheiden. Da die Kinder bereits erwachsen waren und ihr eigenes Leben führten, stand die wichtige Frage im Raum: Was passiert mit dem gemeinsamen Haus? Erst ein Makler konnte eine Lösung finden.

Nach dem Auszug ihres Sohnes genossen Thomas und Stefanie ihre Zweisamkeit. Sie gingen wieder öfter aus und besuchten gemeinsam Veranstaltungen. Vor ein paar Jahren war es dann aber vorbei mit dem Liebesglück. Das Paar stritt sich immer öfter. Beide hatten immer mehr das Gefühl, dass ihr Zusammenleben einer Wohngemeinschaft glich. Für das Paar gab es nur eine Lösung – die Scheidung. So einvernehmlich Stefanie und Thomas diese Entscheidung trafen, umso schwerer konnten sie sich auf eine zentrale Frage einigen: Was soll mit dem gemeinsamen Haus passieren?

Auszahlen oder verkaufen?

Thomas wollte nicht ausziehen. Stefanie wollte hingegen mit der Ehe abschließen. Und dazu gehörte auch das Haus. Grundsätzlich hatte sie auch kein Problem damit, dass Thomas im Haus wohnen blieb. Immerhin hatten beide viel Geld und Zeit für Sanierungs- und Renovierungsarbeiten in das alte Haus gesteckt. Einem Verkauf stand sie aber auch offen gegenüber. Thomas war bewusst, dass er Stefanie auszahlen musste, wenn er als alleiniger Eigentümer im Grundbuch stehen wollte. Darum informierte er sich über die aktuellen Hauspreise auf dem Markt. Als er Stefanie seine Preisvorstellung mitteilte, bezeichnete sie seinen ermittelten Preis als unrealistisch und wollte das Haus lieber professionell bewerten lassen. Aber Thomas wehrte sich vehement dagegen. Wenn es um Geld ging, war es nicht leicht mit ihm zu reden. Das mochte Sie schon während ihrer gemeinsamen Ehe nicht an ihm. Auf einen kostenlosen Beratungstermin beim Makler ließ er sich allerdings ein.

Den Wert des Hauses kann nur ein Profi ermitteln

Seiner Meinung nach würde Stefanie dann verstehen, dass es unnötig ist, einen Experten zu beauftragen. Der Makler erklärte den beiden wie eine Hausbewertung abläuft und welche Vorteile die beiden davon haben. Thomas gab dem Ganzen dann schließlich doch eine Chance. Daraufhin wurde der Zustand des Hauses und alle Unterlagen professionell unter die Lupe genommen. Es wurde geschaut, ob sich eventuell notwendige Baumaßnahmen finanziell lohnen würden. Am Ende kam sogar ein höherer Kapitalwert heraus, als Thomas zuvor eigenständig ermittelt hatte. Der Makler bot ihnen deswegen eine andere Lösung an. Am Ende gingen beide auf den Vorschlag ein und verkauften das gemeinsame Haus. Durch den Makler ließ sich der Verkauf schnell abwickeln. Den Erlös teilten sich beide. Stefanie fand mit der Hilfe des Maklers eine neue Wohnung und Thomas ein passendes neues Haus.

Lassen Sie sich scheiden und wissen nicht, was mit dem Haus passiert? Dann kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern.

 

Weitere Informationen finden Sie hier:

https://www.scheidung.de/immobilie-bei-trennung-und-scheidung.html

https://www.familienrechtsinfo.de/scheidung/haus-bei-scheidung/

https://www.rosepartner.de/familienrecht/immobilien-bei-trennung-und-scheidung.html

 

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

 

Foto: © Professor25/Depositphotos.com

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Immobilie ohne Testament erben

Immobilie ohne Testament erben

Ein Testament legt die vom Erblasser gewünschte Erbreihenfolge fest. Hat ein verstorbener Eigentümer sich allerdings nicht zu Lebzeiten um den Nachlass seines Vermögens und Eigentums gekümmert, gibt es eine ungeregelte Erbfolge. Welche Auswirkungen hat das für Begünstigte und was passiert mit der geerbten Immobilie?

Meist ist nicht nur ein Verwandter erbberechtigt. Häufig bilden sich Erbgemeinschaften. Alle Miterben in der Erbgemeinschaft haben die Pflicht den Nachlass zu verwalten. Darunter zählen zum Beispiel Sanierungs- und Reparaturarbeiten am geerbten Haus. Im Zusammenhang mit der Erbgemeinschaft kommen noch weitere komplexe Herausforderungen auf alle Beteiligten zu. Daher sollte es ein gemeinsames Interesse geben, das Ziel der Gemeinschaft, die Auseinandersetzung und somit die Auflösung der Erbgemeinschaft schnellstmöglich zu erreichen.

Gemeinsames Ziel festlegen

Oft verfolgt jede erbberechtigte Person eigene Ziele. Nicht immer einigt man sich auf ein gemeinsames Vorgehen. Der Eine will eventuell selbst in der Immobilie wohnen. Ein Anderer möchte eher vermieten, um somit regelmäßige Nebeneinkünfte zu erhalten. Und ein weiterer Miterbe möchte die Immobilie gewinnbringend verkaufen. Ein Makler kann professionell abschätzen und begutachten, wofür sich die Immobilie am besten eignet.

Wie hilft der Makler?

Der Immobilienexperte überprüft, wie hoch die Kosten für die Renovierung und die Sanierung ausfallen. Außerdem wird der Marktwert der Immobilie professionell ermittelt. Dadurch kann abgeschätzt werden, ob sich die Kosten für eine Reparatur lohnen und ob eine Selbstnutzung oder Vermietung finanziell sinnvoll ist. Einigen sich schließlich alle Miterben auf die Auflösung der Erbgemeinschaft durch eine Auseinandersetzungsvereinbarung, bedeutet das für den neuen Alleineigentümer der Erbimmobilie, dass die anderen Miterben ausgezahlt werden müssen. Diese Auszahlung kommt dann natürlich zusätzlich zu den eventuell sehr hohen Instandsetzungskosten hinzu. Der Makler kann nach allen Prüfungs- und Bewertungsverfahren feststellen, ob der Hausverkauf nicht doch der bessere Weg ist.

Kein Miterbe darf fehlen!

Ohne dass alle Miterben bekannt sind, kann eine Auseinandersetzung aber nicht stattfinden. Bei einer ungeregelten Erbfolge kann es vorkommen, dass nicht alle Begünstigten in der Erbgemeinschaft bekannt sind. Außerhalb der Kernverwandtschaft können auch entfernte Familienmitglieder geerbt haben. Menschen, die man noch nie kennen gelernt hat, müssen demnach ermittelt werden. Wenn diese auch noch außerhalb Deutschlands leben, wird es kompliziert. Wer nicht selbst nach der Verwandtschaft suchen möchte oder kann, holt am besten einen Erbermittler mit ins Boot. Der Makler kann bei der Suche nach diesem helfen.

Sie haben eine Immobilie ohne Testament geerbt und wissen nicht was damit passieren soll? Dann kontaktieren Sie uns! Wir helfen Ihnen gerne.

 

Weitere Informationen finden Sie hier:

https://www.ratgeber-erbengemeinschaft.de/erbengemeinschaft/

https://www.ra-knoop.de/ratgeber-recht/40-ratgeber-erbrecht-zehn-irrtuemer.html

https://november.de/ratgeber/erbe/gesetzliche-erbfolge/

 

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

 

Foto: © Natvas/Depositphotos.com

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Trend: Dachbegrünung – wie Eigentümer davon profitieren!

Trend: Dachbegrünung – wie Eigentümer davon profitieren!

Immobilien werden immer klimafreundlicher. Neben Fassadenbegrünungen geht der Trend vermehrt zur Dachbegrünung. Mit einer natürlichen Dachbedeckung können Eigentümer Geld sparen. Welche Nutzen bringt dieser nachhaltige Bautrend?

Jährlich steigt die durchschnittliche Temperatur immer weiter an. Extremwetterereignisse sind keine Seltenheit mehr. Starke Stürme sowie Hagel bringen bereits heute immer öfter Dachschäden mit sich. Ein bepflanztes Dach schafft Abhilfe. Auch die Lebenserwartung von Dächern wird dadurch erhöht.

Bessere Energiebilanz

Die begrünten Flächen haben im Winter eine wärmedämmende Wirkung. Eigentümer müssen weniger heizen. Im Sommer bieten die grünen Dächer einen effektiven Schutz vor Hitze. In diesen Gebäuden ist es nachweislich um drei bis vier Grad kühler als bei nicht begrünten Dächern. Die Klimaanlage muss daher nicht so oft in Betrieb genommen werden. Damit werden Stromkosten eingespart. Ein erfahrener Energieberater ist hier der richtige Fachmann. Ein Makler unterstützt und erleichtert die Suche nach diesem optimal.

Sinkende Niederschlagswassergebühren

Eigentümer zahlen für Niederschlagswasser, dass in die Kanalisation fließt, Gebühren, die über den Niederschlagswassergebührenbescheid erhoben werden. Begrünte Dächer helfen da beim Sparen. Denn das Regenwasser wird im Substrat des Naturdachs gespeichert. Die Verdunstung ist mindestens doppelt so hoch wie bei nicht bepflanzten Dächern. Dadurch entstehen weniger Abwasser und somit weniger Kosten, da wieder mehr Wasser in den natürlichen Wasserkreislauf zurückgelangt.

Eine gute und durchdachte Planung

Wer sich eine Dachbegrünung wünscht muss bei der Planung einiges bedenken. Möchten Eigentümer ein Dach nachrüsten lassen? Soll das begrünte Dach mit einer Photovoltaikanlage kombiniert werden? Welche Zuschüsse können beantragt werden? Wichtig ist außerdem, dass die Begrünungsart zu den baulichen Voraussetzungen des Daches passt. Extensive Begrünungen mit niedrig wachsenden Pflanzen sind zum Beispiel eher für Satteldächer geeignet. Flachdächer hingegen können intensiv begrünt, das heißt als Dachgarten geplant werden. Natürlich gibt es noch viele weitere rechtliche und bauliche Aspekte, die bei der Begrünung nicht vergessen werden sollten. Wer einen geeigneten Fachmann für Dachbegrünungen sucht, sollte bei der Suche einen erfahrenen Makler mit ins Boot holen.

Wertsteigerung durch Dachbegrünung

Eigentümer, die ihre Immobilie verkaufen möchten, können diese mit einer Dachbegrünung aufwerten. Die bessere Energiebilanz, die im Energieausweis erfasst wird, schlägt sich in einem höheren Immobilienwert nieder. Der Verkäufer bekommt mehr Geld für sein Haus.

Suchen Sie den richtigen Experten für eine Dachbegrünung oder haben Fragen zur Finanzierung? Dann kontaktieren Sie uns! Wir helfen Ihnen weiter.

 

Weitere Informationen zum Thema finden Sie hier:

www.dachbegruenung-ratgeber.de

www.oekologisch-bauen.info/baustoffe/dach/dachbegruenung.html

https://www.dach-begruenung.de/fragen-und-antworten-zur-dachbegruenung

 

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

 

Foto: © PantherMediaSeller/Depositphotos.com

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Podcast: Der Nachbarschaftsverkauf

Podcast: Der Nachbarschaftsverkauf

Immobilienrechtsexperte Sven Johns und Marketingexperte Jan Kricheldorf werfen einen Blick auf den Verkauf an den Nachbarn.

Im neuesten Teil unserer Podcast-Serie “Die Immobilienflüsterer” geben Ihnen die beiden Experten einen Überblick, was es dabei zu beachten gibt.

Hören Sie die aktuelle Folge entweder im Podcastportal Anchor.fm oder bei Spotify.

 

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Podcast: Der Energieausweis

Podcast: Der Energieausweis

Immobilienrechtsexperte Sven Johns und Marketingexperte Jan Kricheldorf erklären Ihnen, was es mit dem Energieausweis auf sich hat. In unserer Podcast-Serie “Die Immobilienflüsterer” geben Ihnen die beiden Experten einen Überblick, was es dabei zu beachten gibt.

 

 

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Steigende Kosten für den Energieausweis

Steigende Kosten für den Energieausweis

Wird eine Immobilie verkauft, verpachtet oder vermietet, führt kein Weg am Energieausweis vorbei. Seit dem 1. Mai 2021, muss man dafür tiefer ins Portemonnaie greifen. Der Eigentümer muss künftig durch die Angabe der Treibhausgasemissionen nachweisen können, wie klimaverträglich seine Immobilie ist. Mit welchen wichtigen Änderungen muss man bei der Ausstellung des Energieausweises künftig rechnen?

Nicht alle Immobilienbesitzer trifft die erneuerte Gesetzgebung zum Energieausweis. Ist die Ausstellung des Ausweises keine zehn Jahre her, ist ein Eigentümer, der vermietet, verpachtet oder verkauft, vorerst nicht von der aktuellen Regelung betroffen. Nur wer ab dem 1. Mai einen neuen Energieausweis benötigt, muss sich an die aktuellen Vorgaben halten.

Verbrauchsbasierter vs. bedarfsbasierter Energieausweis

Energieausweis ist nicht gleich Energieausweis. Für Immobilien kann entweder ein verbrauchsbasierter oder ein bedarfsbasierter Energieausweis ausgestellt werden. Welcher sich für das Gebäude am ehesten eignet, lässt sich am besten von einem Immobilienexperten überprüfen. Der Verbrauchsausweis war vor der Gesetzesänderung mit Preisen zwischen 25€ und 100€ gegenüber dem Bedarfsausweis um ein Vielfaches günstiger. Bisher reichte bei dem Verbrauchsausweis die Angabe des gesamten Energieverbrauchs der letzten drei Jahre zum Ausstellen des Dokuments. Bei Gebäuden, die überwiegend nicht zu Wohnzwecken genutzt werden, musste zusätzlich der Stromverbrauch zur Erstellung mit angegeben werden. Beim Bedarfsausweis muss der Eigentümer einen Gutachter einschalten. Unter anderem werden zahlreiche bauliche Angaben zum Gebäude sowie zur Gebäudetechnik benötigt.

Regelungen im Gebäudeenergiegesetz

Seit Mai 2021 ersetzt das Gebäudeenergiegesetz (GEG) die Energieeinsparverordnung (EnEV). Für den Verbrauchsausweis heißt, dass es teurer wird. Denn jetzt ist auch hier eine genauere Datenlage erforderlich. Der Verbrauchsausweis muss jetzt die energetische Qualität der Immobilie genauestens ausweisen. Zusätzliche Angaben kommen hinzu, unter anderem die Erfassung der Gebäudetechnik (wie zum Beispiel Klimaanlagen). Ein weiterer neuer Aspekt ist die Erfassung der Treibhausgasemissionen. Das soll den Wohn- und Immobilieninteressenten zeigen, wie klimaverträglich das Gebäude ist. Von der verschärften Haftung für den Immobilienbesitzer bis hin zur generellen Überprüfung durch Experten auch beim verbraucherbasierten Energieausweis gibt es einige minimale Neuregelungen, die für den Laien nicht einfach zu durchschauen sind. Wer daher bei der Immobilienvermarktung nicht am GEG scheitern möchte, sollte auf jeden Fall einen Immobilienmakler zu Rate ziehen.

Haben Sie Fragen zum Energieausweis? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern.

 

Weitere Informationen finden Sie hier:

https://www.baulinks.de/webplugin/2021/0095.php4

https://www.haufe.de/immobilien/wohnungswirtschaft/energieausweis-pflichten-und-fristen_260_534562.html

https://www.bmi.bund.de/DE/themen/bauen-wohnen/bauen/energieeffizientes-bauen-sanieren/energieausweise/gebaeudeenergiegesetz-node.html

 

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Foto: © MVOPro/Pixabay.com

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Ein Makler sieht, was du nicht siehst: Off-Market Immobilien durch Suchauftrag finden

Ein Makler sieht, was du nicht siehst: Off-Market Immobilien durch Suchauftrag finden

Der Immobilienmarkt besteht sozusagen aus mehreren Schichten. Nur die erste Schicht ist für jeden sichtbar: die großen Suchportale im Internet, oder vielleicht noch die Immobilienanzeigen in Zeitungen. Doch dort tauchen in vielen Regionen kaum noch Immobilienangebote auf. Wer also dringend eine Immobilie sucht, muss in die tieferen Schichten des Marktes vordringen. Das gelingt zum Beispiel durch das Anlegen eines Suchauftrags, am besten bei mehreren lokalen Maklern.

Immobiliensuchende haben es zur Zeit vielerorts wirklich schwer. Es werden nur wenige Immobilien verkauft, und von diesen wenigen gelangt der Großteil gar nicht erst bis auf die offiziellen Marktplätze, sondern wird schon vorher unter der Hand verkauft – oder off-Market, wie der Immobilienprofi es nennt. Diese Immobilienangebote sind also für die meisten Suchenden unsichtbar. Aber: ein professioneller Makler sieht mehr!

Warum Off-Market-Akquise die Königsdisziplin für Makler ist

Die Akquise von Off-Market-Immobilien ist, wie Insider es ausdrücken, die Königsdisziplin der Immobilienakquise. Es ist quasi das Fundament des beruflichen Erfolgs eines Maklers, dass er einen genauen Überblick über den lokalen Markt hat und zum Verkauf stehende Immobilien früher als andere entdeckt. Ein wesentlicher Teil seiner Tätigkeit besteht genau darin, seine lokalen Netzwerke immer weiter auszubauen, um permanent an neue Objekte zu gelangen. Sie können sich vorstellen, dass das sehr viel Arbeit bedeutet und sehr viel Erfahrung voraussetzt. Wenn Sie sich selbst auf die Suche nach einer Off-Market-Immobilie begeben, fehlt Ihnen dieses professionelle Know-how. Ohne Frage – es kann trotzdem von Erfolg gekrönt sein, sich in eigenen Netzwerken nach anstehenden Immobilienverkäufen umzuhören. Experten schätzen, dass in einigen Regionen 30 Prozent aller Verkäufe im privaten Umfeld stattfinden, also unter Nachbarn, Freunden oder Kollegen.

Wie Sie sich durch einen Suchauftrag einen Vorsprung verschaffen

Doch ob Sie auf diesem Wege zu einem passenden Immobilienangebot gelangen, ist natürlich Glückssache. Um Ihrem Glück etwas nachzuhelfen, lohnt es sich, auf die Expertise lokaler Qualitätsmakler zu setzen. Bei fast jedem Makler können Sie einen sogenannten Suchauftrag anlegen. Der Makler wird Ihnen daraufhin neu akquirierte Immobilien, die mit Ihrem Suchprofil übereinstimmen, zuerst anbieten, bevor er sie über öffentliche Kanäle vermarktet. Zudem gibt es auch Verkäufer, die ihre Immobilie aus verschiedenen Gründen gar nicht auf dem offenen Markt präsentieren möchten. Diese beauftragen dann einen Makler explizit mit der diskreten Vermarktung. Das bedeutet für Sie nichts anderes, als dass Sie einzig über den Makler an ein solches Objekt herankommen. Durch Suchaufträge bei mehreren Maklern verschaffen Sie sich einen klaren Vorsprung gegenüber anderen Interessenten. Und zwar nicht nur dadurch, dass Sie mehr Immobilien angeboten bekommen als in den gängigen Portalen zu finden sind, sondern auch dadurch, dass Sie weniger Konkurrenz durch andere Interessenten haben. Denn Sie können Immobilien bereits besichtigen, von denen andere noch gar nichts wissen. Entdecken Sie bei einer solchen Besichtigung Ihre Traumimmobilie, können Sie sofort Ihre Chance nutzen und den Verkäufer mit Ihrem Preisvorschlag, Ihrem seriösen Auftreten und mit glaubhaften Nachweisen Ihrer Bonität überzeugen.

 

Möchten Sie mehr über Off-Market-Immobilien und über Suchaufträge erfahren? Wünschen Sie sich weitere Tipps, wie Sie Ihre Chancen bei der Immobiliensuche verbessern können? Kontaktieren Sie uns! Wir erklären Ihnen, wie es geht!

 

Weitere Informationen finden Sie hier:

https://www.drklein.de/haussuche.html

https://www.interhyp.de/bauen-kaufen/tipps-zur-immobilie/immobiliensuche-ueber-makler.html

https://www.focus.de/immobilien/experten/wohnungssuche-mit-diesen-10-tipps-finden-sie-den-richtigen-makler_id_5684076.html

 

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

 

Foto: © sermovik / Depositphoto

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Streit um die Scheidungsimmobilie aussichtslos? Vielleicht klappt es mit einem Rückmietkauf

Streit um die Scheidungsimmobilie aussichtslos? Vielleicht klappt es mit einem Rückmietkauf

Schon lange sehen Klaus und Corinna für ihre Ehe keine Zukunft mehr. Sie wollen sich scheiden lassen. Allerdings haben sie sich erst vor Kurzem gemeinsam eine Immobilie gekauft. Was soll aus dieser nun werden? Unsere kleine Fallgeschichte führt durch die verschiedenen Möglichkeiten zur Teilung einer Scheidungsimmobilie und zeigt die Probleme auf, die eine Einigung oft so schwierig machen. Corinna und Klaus, unsere exemplarischen Ex-Partner, schaffen es zum Glück, sich zu verständigen. Sie einigen sich auf einen Rückmietkauf als rettende Lösung.

Für Corinna ist ihre Immobilie ein wahr gewordener Traum. Mit Liebe hat sie das Haus eingerichtet und eine Wohlfühlzone geschaffen, die ihr sehr viel bedeutet. Auch nach der Scheidung will sie aus diesem Zuhause um keinen Preis ausziehen. Klaus dagegen möchte einen Schlussstrich ziehen. Die Immobilie sollte aus seiner Sicht am besten so schnell wie möglich verkauft werden. Er erzählt einem befreundeten Anwalt von seinem Dilemma. Dieser rät ihm davon ab, Miteigentümer am Haus zu bleiben. Dann müsste er nämlich weiterhin für die noch offenen Schulden an die Bank im vollen Umfang haften. Wäre Corinna einmal nicht mehr in der Lage, ihren Anteil an den Schulden zu begleichen, würden diese an Klaus hängen bleiben. Und das kommt für Klaus nicht infrage.

Aber wie lässt sich die Sache nun lösen, wenn Corinna einem Verkauf auf keinen Fall zustimmen will. Selbstverständlich fehlen ihr die finanziellen Mittel, um Klaus seinen Anteil auf einen Schlag auszahlen zu können. Das heißt, Klaus müsste sich darauf einlassen, dass sie ihm seinen Anteil in Raten abbezahlt. Aber damit ist er ganz und gar nicht glücklich, denn für einen echten Neustart kann er ein Startkapital gebrauchen. Wenn Corinna also unbedingt weiter in dem Haus wohnen möchte – vielleicht könnte Klaus dann wenigstens seinen Teil der Immobilie verkaufen. Aber ist das wirklich so einfach? Wahrscheinlich nicht.

Auf einer sonntäglichen Radtour mit seinen Kumpels erfährt Klaus von der Möglichkeit der Teilungsversteigerung seines Hauses. Zunächst erscheint ihm die Idee prima. Doch nach einigem Überlegen ändert er seine Meinung. Der Erlös einer Teilungsversteigerung fällt meist niedriger aus als bei einem Verkauf, und Corinna müsste am Ende mit ziemlicher Sicherheit doch aus dem Haus ausziehen. Dies würde nur noch Öl ins Feuer der noch-ehelichen Streitigkeiten gießen.

Vielleicht gibt es ja noch eine weitere Alternative? Wäre es nicht auch möglich, dass ein Interessent das Haus kauft und es dann an Corinna vermietet? Schnell ruft Klaus seinen Freund, den Anwalt, an. Dieser bestätigt die Idee und erklärt Klaus das System des sogenannten „Rückmietkaufs“. Dabei wird gleichzeitig mit dem Kaufvertrag auch gleich ein Mietvertrag abgeschlossen. Für Klaus scheint es DIE Lösung zu sein. So kann er ein neues Leben starten und Corinna kann glücklich in ihrem Heim wohnen bleiben. Nun muss er sie nur noch davon überzeugen.

Nach einem langen Gespräch beschließt das Noch-Ehepaar, einen Käufer für den Rückmietkauf zu suchen, und zwar gemeinsam. Dazu vereinbaren beide erst einmal einen Termin bei ihrem lokalen Immobilienmakler, um die Immobilie bewerten zulassen. Der Immobilienprofi erklärt ihnen, dass es durchaus Interessenten für bewohnte Einfamilienhäuser als Wertanlage gibt. Hoffnungsvoll schauen Klaus und Corinna nun in die Zukunft. Sollte es mit dem Rückmietkauf wider Erwarten nicht klappen, haben die beiden sich sogar darauf geeinigt, als Alternative dann doch auf einen „normalen“ Verkauf der Immobilie zu setzen.

Sie stehen vor einer Scheidung und wissen noch nicht, was mit Ihrer gemeinsamen Immobilie passieren soll? Kontaktieren Sie uns! Wir finden gemeinsam mit Ihnen die beste Lösung.

 

Weitere Informationen finden Sie hier:

https://www.familienrechtsinfo.de/scheidung/haus-bei-scheidung/

https://www.mainz-kwasniok.de/gemeinsames-haus/versteigerung-in-der-trennung/

https://www.immobilienscout24.de/wissen/verkaufen/haus-verkaufen-und-zurueckmieten.html

 

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

 

 

Foto: © inesbazdar/Depositphotos.com

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Wie sieht es eigentlich derzeit mit der Nachfrage auf dem Immobilienmarkt aus?

Wie sieht es eigentlich derzeit mit der Nachfrage auf dem Immobilienmarkt aus?

Immobilienrechtsexperte Sven Johns und Marketingexperte Jan Kricheldorf werfen einen Blick auf die aktuelle Nachfragesituation am Immobilienmarkt .
Im neuesten Teil unserer Podcast-Serie “Die Immobilienflüsterer” geben Ihnen die beiden Experten einen Überblick, was es dabei zu beachten gibt.
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