Auf einem Tisch steht ein Modell eines weißen Hauses mit rotem Dach, drumherum liegen unterschiedlich hohe Stapel Ein-Euro-Münzen | Erben auszahlen

Immobilienerbe: Miterben auszahlen, was muss ich beachten?

Wenn eine Erbengemeinschaft eine Immobilie geerbt hat, gibt es immer mehrere Möglichkeiten, mit dem Erbe umzugehen. Oft kann sich einer der Miterben vorstellen, die Immobilie als Alleineigentümer zu bewohnen. Eine schöne Lösung, denn das Haus oder die Wohnung bleibt so in der Familie. Nur: zum einen müssen sich alle einig sein und zum anderen müssen…

Wenn eine Erbengemeinschaft eine Immobilie geerbt hat, gibt es immer mehrere Möglichkeiten, mit dem Erbe umzugehen. Oft kann sich einer der Miterben vorstellen, die Immobilie als Alleineigentümer zu bewohnen. Eine schöne Lösung, denn das Haus oder die Wohnung bleibt so in der Familie. Nur: zum einen müssen sich alle einig sein und zum anderen müssen die anderen Mitglieder ausgezahlt werden. Kein Problem, ich habe was auf dem Konto, denkt sich so mancher. Aber ist es wirklich so einfach?

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Vorneweg: wirklich alle Mitglieder der Erbengemeinschaft müssen diesem Wunsch zustimmen. Kommt es zur Auszahlung, entspricht die Anteilssumme dem aktuellen Marktwert. Und nicht jeder Miterbe hat Anspruch auf die Auszahlung. Ist das so, kann sein Erbteil verkauft werden.

Wichtig: vor der Auszahlung über den Wert informieren

Bevor es zu einer Auszahlung kommt, sollte der Wert der Immobilie von einem Sachverständigen oder einem regionalen Makler professionell ermittelt werden. Der Profi wird die Bewertung nach einem geprüften Verfahren vornehmen. In Frage kommen Sachwertverfahren, Ertragswertverfahren oder Vergleichswertverfahren. Welches Verfahren er nutzt, ist von der Immobilie abhängig.

Von welchen Summen kann man ausgehen?

Natürlich kommt es immer auf die Art und den Wert der Immobilie an, wie hoch die Auszahlungssummen sind. Besteht gerade eine große Nachfrage bei einem geringen Angebot und dementsprechend hohen Preisen, kann der Wert sehr hoch sein. Wer kein dickes finanzielles Polster hat, kann die Summen eventuell über ein Darlehen stemmen. Wenn er denn eines bekommt.

Die Entscheidung vertraglich festhalten

Wenn sich alle geeinigt haben, dass es einen Alleineigentümer geben wird, der die Anderen auszahlt, muss alles in einem Auseinandersetzungsvertrag niedergeschrieben werden. Alle Bedingungen und Details der Auseinandersetzung, das heißt der Auflösung der Erbengemeinschaft, werden dort festgehalten.

Wer hat Vorteile von einer Auszahlung?

Profitiert man von hohen Freibeträgen und weiteren steuerlichen Begünstigungen, ist eine Auszahlung finanziell vorteilhaft. Für Erben, die mehr Erbschaftssteuern und geringere Freibeträge zahlen müssen, ist der Verkauf der Immobilie allerdings vorteilhafter als eine Auszahlung.

Ein regionaler Profimakler kann am besten sagen, ob sich die Auszahlung der Miterben lohnt oder ob man eher einen Verkauf in Betracht ziehen sollte, von dessen Erlös alle etwas haben. Ein Makler kann auch einen Erbrechtsexperten aus seiner Region empfehlen. Gibt es Streit oder Uneinigkeiten innerhalb der Erbengemeinschaft, kann er als Mediator zwischen den Parteien verhandeln und mit allen zusammen nach einer Lösung suchen. Fällt die Entscheidung für den Verkauf, wird er diesen Prozess als Vermarktungsprofi übernehmen.

Sie haben als Erbengemeinschaft eine Immobilie geerbt und wollen wissen, was diese wert ist? Fragen Sie uns – wir beraten Sie gern!

 

Hinweise

In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.

 

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

 

 

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