Scheidung

Scheidungsimmobilie: Einzug eines neuen Partners

Scheidungsimmobilie: Einzug eines neuen Partners

Bei einer Scheidung gibt es oft Streitpunkte. Vor allem, wenn es um die Kinder oder die gemeinsame Immobilie geht. Möchte einer der Ex-Partner letztere auch mit einem neuen Partner weiter bewohnen, spitzt das die Situation weiter zu. Wie ist es möglich, dass der/die Neue mit einzieht und wie kann der Ex-Partner, der ausziehen soll, darauf reagieren?

Das ehemalige Paar hat verschiedene Möglichkeiten mit der Scheidungsimmobilie umzugehen. Vom Verkauf bis hin zur Übernahme des Anteils des Ex-Partners, der ausziehen soll oder möchte. Doch egal wie man sich entscheidet, die Situation sollte nicht zu emotional belastet geklärt werden. Ist das nicht möglich, empfiehlt es sich, einen Makler als neutralen Mediator dazu zu holen, der sich mit allen Möglichkeiten auskennt und das Ex-Paar beraten kann. Die Wahl eines vertrauensvollen und kompetenten Maklers sollte aber auf jeden Fall zusammen getroffen werden. So kann keiner dem anderen vorwerfen, der Makler wäre parteiisch.

Den Anteil an der Immobilie überschreiben

Bei dieser Lösung übernimmt ein Partner die gemeinsame Wohnung oder das Haus als Alleineigentümer. Zunächst müssen sich beide Parteien darauf einigen, wer aus dem Grundbuch als Eigentümer ausgetragen werden soll. Ein anderes Problem stellt die Bank dar. Allerdings nur, wenn die Immobilie noch nicht abbezahlt ist. Gibt es nur noch einen Alleineigentümer, muss die Bank das Darlehen oder den Kredit auf den Ex-Partner anpassen, der in der Immobilie bleibt.

Die Bank kann an dieser Stelle verlangen, dass der Vertrag für den Kredit oder das Darlehen neu geschlossen wird. Damit wird der alte Vertrag früher als vereinbart aufgelöst. Achtung: es fällt eine Vorfälligkeitsentschädigung an, die in der Regel sehr hoch ausfällt. Die Übertragung der Immobilie ist während und nach der Scheidung möglich. Passiert es währenddessen, bekommt der Ex-Partner, der nun nicht mehr im Grundbuch steht, ein Wohnrecht, bis die Scheidung rechtlich anerkannt ist.

Ausziehen und Nutzungsentschädigung erhalten

Während des Trennungsjahres ist der Einzug des neuen Partners nur zulässig, wenn der Noch-Ehegatte zugestimmt hat. Ist das der Fall, kann derjenige, der auszieht, eine Nutzungsentschädigung vom in der Immobilie verbleibenden Partner verlangen. Diese Ausgleichszahlung muss aber angemessen sein. Dazu gibt es keine gesetzliche Festlegung. Eine angemessene Nutzungsentschädigung hängt vom individuellen Fall ab. Die Höhe der Vergütung unterscheidet sich außerdem je nachdem, ob das Trennungsjahr vorbei ist oder nicht.

Verkauf, Teilung oder Versteigerung der Immobilie

Ist der Ex-Partner nicht bereit auszuziehen, kann die Immobilie in zwei Wohnungen aufgeteilt werden, sofern möglich. Dafür muss die Teilungserklärung notariell beurkundet werden. Kommt es auch hier nach dem Trennungsjahr zu keiner gemeinsamen Lösung, droht die Teilungsversteigerung. Dabei wird die Immobilie oft unter Wert verkauft. Die bessere Lösung ist der einvernehmliche Verkauf der Immobilie über einen gemeinsam ausgewählten Makler.

Gerade dann, wenn keine Erfahrung beim Immobilienverkauf vorhanden ist. Denn es können schnell Fehler entstehen, die Geld kosten sowie zum Rückkauf oder zu Rechtsstreitigkeiten führen können. In den meisten Fällen ist der Verkauf die beste Lösung. Das ist aber je nach Einzelfall unterschiedlich. Lassen Sie sich daher in jedem Fall von einem Immobilienprofi beraten.

Haben Sie Fragen zu Ihrer Immobilie während oder nach der Scheidung? Dann kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gerne.

Hinweise

In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

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Wie das Problem mit der Scheidungsimmobilie gelöst werden kann

Wie das Problem mit der Scheidungsimmobilie gelöst werden kann

Nach 30 Jahren zerbrach die Ehe von Thomas und Stefanie S. Sie ließen sich scheiden. Da die Kinder bereits erwachsen waren und ihr eigenes Leben führten, stand die wichtige Frage im Raum: Was passiert mit dem gemeinsamen Haus? Erst ein Makler konnte eine Lösung finden.

Nach dem Auszug ihres Sohnes genossen Thomas und Stefanie ihre Zweisamkeit. Sie gingen wieder öfter aus und besuchten gemeinsam Veranstaltungen. Vor ein paar Jahren war es dann aber vorbei mit dem Liebesglück. Das Paar stritt sich immer öfter. Beide hatten immer mehr das Gefühl, dass ihr Zusammenleben einer Wohngemeinschaft glich. Für das Paar gab es nur eine Lösung – die Scheidung. So einvernehmlich Stefanie und Thomas diese Entscheidung trafen, umso schwerer konnten sie sich auf eine zentrale Frage einigen: Was soll mit dem gemeinsamen Haus passieren?

Auszahlen oder verkaufen?

Thomas wollte nicht ausziehen. Stefanie wollte hingegen mit der Ehe abschließen. Und dazu gehörte auch das Haus. Grundsätzlich hatte sie auch kein Problem damit, dass Thomas im Haus wohnen blieb. Immerhin hatten beide viel Geld und Zeit für Sanierungs- und Renovierungsarbeiten in das alte Haus gesteckt. Einem Verkauf stand sie aber auch offen gegenüber. Thomas war bewusst, dass er Stefanie auszahlen musste, wenn er als alleiniger Eigentümer im Grundbuch stehen wollte. Darum informierte er sich über die aktuellen Hauspreise auf dem Markt. Als er Stefanie seine Preisvorstellung mitteilte, bezeichnete sie seinen ermittelten Preis als unrealistisch und wollte das Haus lieber professionell bewerten lassen. Aber Thomas wehrte sich vehement dagegen. Wenn es um Geld ging, war es nicht leicht mit ihm zu reden. Das mochte Sie schon während ihrer gemeinsamen Ehe nicht an ihm. Auf einen kostenlosen Beratungstermin beim Makler ließ er sich allerdings ein.

Den Wert des Hauses kann nur ein Profi ermitteln

Seiner Meinung nach würde Stefanie dann verstehen, dass es unnötig ist, einen Experten zu beauftragen. Der Makler erklärte den beiden wie eine Hausbewertung abläuft und welche Vorteile die beiden davon haben. Thomas gab dem Ganzen dann schließlich doch eine Chance. Daraufhin wurde der Zustand des Hauses und alle Unterlagen professionell unter die Lupe genommen. Es wurde geschaut, ob sich eventuell notwendige Baumaßnahmen finanziell lohnen würden. Am Ende kam sogar ein höherer Kapitalwert heraus, als Thomas zuvor eigenständig ermittelt hatte. Der Makler bot ihnen deswegen eine andere Lösung an. Am Ende gingen beide auf den Vorschlag ein und verkauften das gemeinsame Haus. Durch den Makler ließ sich der Verkauf schnell abwickeln. Den Erlös teilten sich beide. Stefanie fand mit der Hilfe des Maklers eine neue Wohnung und Thomas ein passendes neues Haus.

Lassen Sie sich scheiden und wissen nicht, was mit dem Haus passiert? Dann kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern.

 

Weitere Informationen finden Sie hier:

https://www.scheidung.de/immobilie-bei-trennung-und-scheidung.html

https://www.familienrechtsinfo.de/scheidung/haus-bei-scheidung/

https://www.rosepartner.de/familienrecht/immobilien-bei-trennung-und-scheidung.html

 

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

 

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Streit um die Scheidungsimmobilie aussichtslos? Vielleicht klappt es mit einem Rückmietkauf

Streit um die Scheidungsimmobilie aussichtslos? Vielleicht klappt es mit einem Rückmietkauf

Schon lange sehen Klaus und Corinna für ihre Ehe keine Zukunft mehr. Sie wollen sich scheiden lassen. Allerdings haben sie sich erst vor Kurzem gemeinsam eine Immobilie gekauft. Was soll aus dieser nun werden? Unsere kleine Fallgeschichte führt durch die verschiedenen Möglichkeiten zur Teilung einer Scheidungsimmobilie und zeigt die Probleme auf, die eine Einigung oft so schwierig machen. Corinna und Klaus, unsere exemplarischen Ex-Partner, schaffen es zum Glück, sich zu verständigen. Sie einigen sich auf einen Rückmietkauf als rettende Lösung.

Für Corinna ist ihre Immobilie ein wahr gewordener Traum. Mit Liebe hat sie das Haus eingerichtet und eine Wohlfühlzone geschaffen, die ihr sehr viel bedeutet. Auch nach der Scheidung will sie aus diesem Zuhause um keinen Preis ausziehen. Klaus dagegen möchte einen Schlussstrich ziehen. Die Immobilie sollte aus seiner Sicht am besten so schnell wie möglich verkauft werden. Er erzählt einem befreundeten Anwalt von seinem Dilemma. Dieser rät ihm davon ab, Miteigentümer am Haus zu bleiben. Dann müsste er nämlich weiterhin für die noch offenen Schulden an die Bank im vollen Umfang haften. Wäre Corinna einmal nicht mehr in der Lage, ihren Anteil an den Schulden zu begleichen, würden diese an Klaus hängen bleiben. Und das kommt für Klaus nicht infrage.

Aber wie lässt sich die Sache nun lösen, wenn Corinna einem Verkauf auf keinen Fall zustimmen will. Selbstverständlich fehlen ihr die finanziellen Mittel, um Klaus seinen Anteil auf einen Schlag auszahlen zu können. Das heißt, Klaus müsste sich darauf einlassen, dass sie ihm seinen Anteil in Raten abbezahlt. Aber damit ist er ganz und gar nicht glücklich, denn für einen echten Neustart kann er ein Startkapital gebrauchen. Wenn Corinna also unbedingt weiter in dem Haus wohnen möchte – vielleicht könnte Klaus dann wenigstens seinen Teil der Immobilie verkaufen. Aber ist das wirklich so einfach? Wahrscheinlich nicht.

Auf einer sonntäglichen Radtour mit seinen Kumpels erfährt Klaus von der Möglichkeit der Teilungsversteigerung seines Hauses. Zunächst erscheint ihm die Idee prima. Doch nach einigem Überlegen ändert er seine Meinung. Der Erlös einer Teilungsversteigerung fällt meist niedriger aus als bei einem Verkauf, und Corinna müsste am Ende mit ziemlicher Sicherheit doch aus dem Haus ausziehen. Dies würde nur noch Öl ins Feuer der noch-ehelichen Streitigkeiten gießen.

Vielleicht gibt es ja noch eine weitere Alternative? Wäre es nicht auch möglich, dass ein Interessent das Haus kauft und es dann an Corinna vermietet? Schnell ruft Klaus seinen Freund, den Anwalt, an. Dieser bestätigt die Idee und erklärt Klaus das System des sogenannten „Rückmietkaufs“. Dabei wird gleichzeitig mit dem Kaufvertrag auch gleich ein Mietvertrag abgeschlossen. Für Klaus scheint es DIE Lösung zu sein. So kann er ein neues Leben starten und Corinna kann glücklich in ihrem Heim wohnen bleiben. Nun muss er sie nur noch davon überzeugen.

Nach einem langen Gespräch beschließt das Noch-Ehepaar, einen Käufer für den Rückmietkauf zu suchen, und zwar gemeinsam. Dazu vereinbaren beide erst einmal einen Termin bei ihrem lokalen Immobilienmakler, um die Immobilie bewerten zulassen. Der Immobilienprofi erklärt ihnen, dass es durchaus Interessenten für bewohnte Einfamilienhäuser als Wertanlage gibt. Hoffnungsvoll schauen Klaus und Corinna nun in die Zukunft. Sollte es mit dem Rückmietkauf wider Erwarten nicht klappen, haben die beiden sich sogar darauf geeinigt, als Alternative dann doch auf einen „normalen“ Verkauf der Immobilie zu setzen.

Sie stehen vor einer Scheidung und wissen noch nicht, was mit Ihrer gemeinsamen Immobilie passieren soll? Kontaktieren Sie uns! Wir finden gemeinsam mit Ihnen die beste Lösung.

 

Weitere Informationen finden Sie hier:

https://www.familienrechtsinfo.de/scheidung/haus-bei-scheidung/

https://www.mainz-kwasniok.de/gemeinsames-haus/versteigerung-in-der-trennung/

https://www.immobilienscout24.de/wissen/verkaufen/haus-verkaufen-und-zurueckmieten.html

 

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

 

 

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