Wohnen im Alter

Müssen bei der Immobilienverrentung Steuern gezahlt werden?

Müssen bei der Immobilienverrentung Steuern gezahlt werden?

Die Immobilienverrentung ist eine attraktive Möglichkeit für Senioren, die Rente aufzustocken. Doch je nach Verrentungsmodell können Steuern anfallen. Welche das sind, verraten wir Ihnen gern.

Eigentümer eines Einfamilienhauses oder einer Wohnung, die nach Ablauf der Spekulationsfrist ihre Immobilie verkaufen, müssen keine Steuern zahlen. Auch wer seine Immobilie verrentet, also sie verkauft und sich ein Wohnrecht sichert, muss keine Steuern zahlen, solange er sich für eine Einmalzahlung entscheidet. Wer hingegen sich dagegen für monatliche Rentenzahlungen wählt, muss einen Teil davon versteuern.

Wie viele Steuern fallen an?

Wenn Sie sich für eine Leibrente entscheiden, die Rente also lebenslang gezahlt wird, gilt ein Teil der Renteneinnahmen als einkommenssteuerpflichtig. Das ist der sogenannte Ertragsanteil. Seine Höhe ist im § 22 des Einkommensteuergesetzes geregelt. Er ist von Ihrem Alter abhängig. Mit 68 Jahren liegt er bei 16 Prozent. Dieser Anteil sinkt im Laufe der Jahre. Ab einem Alter von 97 Jahren muss nur noch ein Prozent der monatlichen Rente versteuert werden.

Wenn Sie sich für eine Zeitrente entscheiden, die Rente also beispielsweise für einen Zeitraum von fünf oder zehn Jahren gezahlt wird, ist der zu versteuernde Ertragsanteil gestaffelt. Bei einem Zeitraum von fünf Jahren müssen fünf Prozent der Rente versteuert werden. Bei zehnjähriger Laufzeit 12 Prozent.

Wie hoch ist die Rentenzahlung?

Bei der Leibrente werden die Zahlungen für den Rest Ihres Lebens gezahlt. Wie hoch die Rente ausfällt, ist von Ihrer statistisch erwartbaren verbleibenden Lebensdauer abhängig. Der genauen Berechnung liegt eine komplizierte Formel zu Grunde.

Ein Rechenbeispiel

Ihre Immobilie ist 400.000 Euro wert. Davon wird das Wohnrecht abgezogen, sagen wir der Einfachheit halber 100.000 Euro. Wenn Ihre statistische restliche Lebenserwartung bei 20 Jahren liegt und Sie beispielsweise eine Einmalzahlung in Höhe von 100.000 Euro erhalten, verteilen sich die restlichen 200.000 Euro auf diese 20 Jahre. Das sind jährlich 10.000 Euro. Wenn Sie zum Beispiel 70 Jahre alt sind, müssen 15 Prozent der 10.000 Euro, also 1.500 Euro, versteuert werden.

Immobilienverrentung nur mit Profi

Was die Steuern betrifft, sollten Sie sich in jedem Fall von einem Steuerexperten beraten lassen. Um herauszufinden, welches Verrentungsmodell am besten zu Ihrer individuellen Situation passt, sollten Sie sich an einen Profi wenden. Ein lokaler Qualitätsmakler berät Sie zu Ihren Möglichkeiten.

Überlegen Sie, ob die Immobilienverrentung für Sie in Frage kommt? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern.

 

 

Hinweise

In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.

 

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

 

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Formen des Wohnens im Alter – ein Überblick

Formen des Wohnens im Alter – ein Überblick

Sie können sich Ihre Eltern nicht woanders vorstellen als in dem Haus, in dem sie schon seit Ewigkeiten wohnen? Doch irgendwann geht es dann doch nicht mehr. Ist dann ein barrierefreier Umbau sinnvoll oder doch ein Umzug? Welche Wohnformen es für Senioren gibt, stellen wir Ihnen gerne vor.

Nicht erst seit gestern steigt die Lebenserwartung in Deutschland permanent. Viele Senioren sind zudem aktiver und unternehmungslustiger als jemals zuvor und möchten trotz gesundheitlicher Einschränkungen so selbstbestimmt wie möglich leben. Wie also diesen Anspruch umsetzen?

Die Seniorenwohnung

Barrierefreiheit ist hier ein wichtiger Aspekt. Hauptsache ist, dass der Alltag in einer Seniorenwohnung die Bewohner weder überfordert noch einschränkt. In fußläufiger Entfernung sollte es Einkaufsmöglichkeiten, Ärzte, Cafés und attraktive Grünflächen geben. Das Wohnen in einer Seniorenwohnung ermöglicht Unabhängigkeit und Lebensqualität bis ins hohe Alter.

Das Seniorenwohnhaus

Besteht schon ein höherer Bedarf an altersrelevanten Dienstleistungen wie einer Einkaufshilfe oder häuslicher Pflege, kann es sinnvoll sein, sich für den Umzug in ein Seniorenwohnhaus zu entscheiden. Solche Wohnkomplexe zeichnen sich meist dadurch aus, dass die Senioren zwar vollkommen unabhängig in eigenen Wohnungen leben, aber auch grundlegende Gesundheits- und Pflegeleistungen bereits integriert sind.

Das Mehrgenerationenhaus

Ein neuerer Trend ist die Idee, das unüblich gewordene Zusammenleben mehrerer Generationen unter einem Dach wiederzubeleben. Waren es früher üblicherweise die Mitglieder einer Familie, die gemeinsam in einem großen Haus lebten, handelt es sich bei den heute so bezeichneten Mehrgenerationenhäusern meist um Projekte zum Bau oder Kauf einer geeigneten Immobilie, wobei sich gezielt Angehörige verschiedener Generationen zusammentun.

Die Senioren-WG

Es gibt selbstorganisierte Senioren-WGs, deren Mitglieder nicht zwingend pflegebedürftig, sondern einfach nicht allein leben wollen. So wird nicht nur der praktische Alltag erleichtert, sondern auch die Organisation von Haushaltshilfen oder häuslicher Pflege, da diese für mehrere WG-Bewohner erbracht werden. Darüber hinaus gibt es auch Wohngemeinschaften, die von Pflegediensten organisiert werden und eine Kombination aus Wohnen und ambulanter Pflege bieten.

Das Pflegeheim

Der Umzug in ein Pflegeheim ist meist die letzte Möglichkeit, die in Erwägung gezogen wird. Aber nur dort gibt es eine intensive Pflege und medizinische Betreuung rund um die Uhr. Bei der Auswahl eines Pflegeheims ist es wichtig, sich vor Ort ein Bild zu machen. Gerade hier spielen ein freundlicher Umgangston und eine angenehme Atmosphäre eine ganz entscheidende Rolle.

Der barrierefreie Umbau der eigenen Immobilie

Wenn Ihre Eltern partout nicht umziehen wollen, ist vielleicht der barrierefreie Umbau eine Alternative. Das ist allerdings oft teuer und bei einigen Immobilien auch gar nicht möglich. Ein lokaler Qualitätsmakler kann Sie über Möglichkeiten und Kosten eines barrierefreien Umbaus informieren und Sie zu allen vorhandenen Optionen im Umgang mit dem Eigenheim und der Wohnsituation Ihrer Eltern ausführlich und individuell beraten.

Ihre Eltern leben in einer Immobilie, die nicht mehr zu ihrem Alter passt – und Sie möchten etwas daran ändern? Dann kontaktieren Sie uns! Wir helfen Ihnen, die beste Lösung in Ihrer konkreten Situation zu finden.

 

Hinweise

In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.

 

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

 

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Umzug im Alter – wohin mit den Möbeln?

Umzug im Alter – wohin mit den Möbeln?

Sie haben sich entschieden, Ihr großes Haus mit Hilfe eines Maklers zu verkaufen und ziehen demnächst in eine kleinere und vor allem barrierefreie Wohnung, die ihr Makler in der Umgebung bereits gefunden hat. Alles ist geklärt, der Umzug steht bald an. Doch ein Problem gibt es noch! Sie werden nur eine kleine Auswahl an Möbeln mitnehmen können. Was passiert mit dem Rest?

Es ist sinnvoll, sich zunächst eine Liste zu machen: Welche Möbel können und wollen Sie auf jeden Fall in die neue Wohnung mitnehmen? Welche Möbel sind noch in gutem Zustand und welche sind so abgenutzt, dass sie wahrscheinlich kaum noch jemand gebrauchen kann? So stehen Sie wenigstens nicht mehr vor einem einzigen riesigen Möbelberg, sondern vor mehreren kleineren, die Sie nacheinander abarbeiten können.

Wertvolle Stücke

Wollen Sie die wertvollsten Stücke an Verwandte verschenken? Dann sprechen Sie sofort mit der Person, der Sie das Möbelstück zugedacht haben. Denn vielleicht möchte sie es gar nicht. Oder wollen Sie versuchen, die wertvollen Möbel bei einem Antiquitätenhändler oder auf einer Online-Plattform zu verkaufen? Nicht ganz einfach. Es kann vorkommen, dass Händler versuchen, Sie erst mal weit herunterzuhandeln. Dafür haben Sie dann zumindest weniger Aufwand als mit dem Erstellen von Fotos und Verkaufsanzeigen für jedes einzelne Objekt. Vor dem Verkauf ist es ratsam, den Wert Ihrer Einzelstücke jeweils so gut wie möglich zu recherchieren, damit Sie ungefähr wissen, was Sie erwarten können.

Gut erhaltene Möbel

Gut erhaltene Möbel können Sie ebenfalls zum Verkauf anbieten. Vielleicht haben Sie Glück und es finden sich Käufer, die Ihnen gleich einen ganzen Schwung auf einmal abnehmen. Erfahrungsgemäß sind allerdings die meisten Interessenten eher auf der Suche nach bestimmten Einzelstücken. Wenn der Umzugstermin dann näher rückt und für die meisten Möbel kein Käufer in Sicht ist, können Sie die Möbel an Spendenorganisationen in Ihrer Nähe geben. So haben Sie immerhin die Gewissheit, dass die guten Stücke weiterhin sinnvoll genutzt werden, nachdem Sie sich nun einmal davon trennen müssen.

Den Rest gleich beim Umzug entsorgen lassen

Wenn nach Verkaufen und Verschenken nun noch Möbel übrig bleiben, die vielleicht zu alt und abgenutzt sind, um sie noch anbieten zu können, empfiehlt sich eine elegante Lösung für die Entsorgung: Fragen Sie gleich, wenn Sie einen Kostenvoranschlag von einem Umzugsunternehmen einholen, ob die Firma nicht direkt am Tag des Umzugs auch gleich die Entrümpelung Ihrer alten Immobilie übernehmen könnte. Dieser Service ist zwar in der Regel nicht wesentlich günstiger als eine separate Entrümpelung, spart Ihnen aber eine Menge Arbeit, denn Umzug und Entrümpelung gehen „in einem Aufwasch“ vonstatten. Ihr Makler, der lokal bestens vernetzt ist, kann Ihnen ein gutes Entrümpelungsunternehmen empfehlen.

Immobilie möbliert verkaufen

Noch eine Idee, wie Sie mit wenig Aufwand für eine sinnvolle Weiternutzung Ihrer Möbel sorgen können, wäre es, den Käufern Ihrer Immobilie eine Übernahme des Mobiliars anzubieten. Diese Option ist zwar in Deutschland eher ungewöhnlich. Aber gerade, wenn Einrichtungsgegenstände speziell für bestimmte Räume angefertigt wurden, wenn beispielsweise Regale oder Schrankwände perfekt an die Wohnzimmerwände angepasst sind, liegt es eigentlich nahe, sie für die nachfolgenden Nutzer der Immobilie dort zu belassen, wo sie sind. Eine Übernahme des Mobiliars kann im Kaufvertrag detailliert vereinbart werden. So entstehen Ihnen keine Kosten für die Entsorgung und Sie müssen sich nicht den Kopf über den Verbleib der einzelnen Möbelstücke zerbrechen. Sprechen Sie doch einfach einmal mit Ihrem Makler über diese Idee. Vielleicht findet er daraufhin einen Käufer, der sich gerade wegen der Möblierung ganz besonders in Ihre Immobilie verliebt – und dementsprechend auch bereit ist, einen guten Kaufpreis zu zahlen.

Sie wollen Ihr Haus verkaufen und fragen sich, was aus Ihren Möbeln werden soll? Wir beraten sie gerne und zeigen Ihnen, welche Möglichkeiten Sie haben.

 

Sie benötigen weitere Informationen:

https://www.test.de/test-warnt-Umzug-viel-teurer-4260361-0/

https://de.wikipedia.org/wiki/Haushaltsaufl%C3%B6sung

 

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Eigentümer auf Zeit: Das Nießbrauchrecht

Eigentümer auf Zeit: Das Nießbrauchrecht

Das Nießbrauchrecht ist eine Sonderform der Eigentumsregelung. Wer ein Nießbrauchrecht besitzt, auch Nießbraucher genannt, tritt sozusagen in die Rolle des Eigentümers mit fast allen Rechten und Pflichten. Bei einem angespannten Immobilienmarkt kann das eine individuelle Lösung sein.

Um es kurz zu sagen: In Deutschland erlaubt das Nießbrauchrecht eine Immobilie zu nutzen, die einem anderen gehört. Der Eigentümer kann dieses Recht lebenslang oder zeitlich befristet einem Nießbraucher einräumen. Es kann entweder für die ganze Immobilie gelten oder auch nur für einzelne Räume. Dem Nießbraucher erlaubt es, sowohl in der Immobilie zu wohnen wie auch sie zu vermieten und die Mieteinnahmen zu behalten.

Rechte und Pflichten

Gewährt ein Eigentümer ein Nießbrauchrecht an einer Immobilie, überträgt er dem Nießbraucher seine Rechte und Pflichten. Das bedeutet, wer ein Nießbrauchrecht besitzt, muss auch für die Pflege und den Erhalt der Immobilie sorgen. Grundsteuer, Abwassergebühren, Gebäudeversicherung und andere Lasten müssen vom Nießbraucher selbst getragen werden.

Damit das Nießbrauchrecht gültig ist, muss es notariell beglaubigt und im Grundbuch in Abteilung II dokumentiert sein. Dort wird ebenfalls eingetragen, auf welche Räume das Recht gewährt wird. Bei der vertraglichen Vereinbarung des Nießbrauchrechts sind Eigentümer und Nießbraucher frei. Das heißt, sie können die Bedingungen für das Einräumen des Nießbrauchrechts frei festlegen.

Ein Beispiel

Der Eigentümer einer Wohnung bewohnt diese nicht mehr. Er möchte sie nicht verkaufen, da sie für ihn eine mögliche Altersvorsorge ist. Der Nachbar der Wohnung hat Interesse an ihr. Er arbeitet öfters im Homeoffice und benötigt Ruhe von den eigenen Kindern. Da ihm Freiheiten fehlen, wie beispielsweise einen Durchbruch zu seiner Eigentumswohnung zu machen, möchte er die Wohnung nicht mieten. Deshalb schlägt er dem Eigentümer das Einräumen eines Nießbrauchrechts vor. Da der Nießbraucher, davon ausgeht, dass seine Kinder in 20 Jahren aus dem Haus sind, vereinbaren beide einen Zeitraum von 20 Jahren, für den das Recht gewährt wird. Ebenso einigen sie sich auf eine Zahlung, die der Nießbraucher dem Eigentümer leistet und darauf, dass mit Ablauf der 20 Jahre, die Wohnung wieder in den Ursprungszustand versetzt, also der Durchbruch wieder geschlossen wird. Dafür räumt der Eigentümer dem Nießbraucher ein Vorkaufsrecht ein, falls er sich doch dazu entscheiden sollte, die Wohnung zu verkaufen.

Ein Immobilienprofi berät Sie, ob die Gewährung eines Nießbrauchrechts für Ihre Immobilie eine gute Lösung ist.

Sie möchten wissen, ob sich eine Immobilienverrentung für Sie lohnt? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern.

 

Weitere Informationen finden Sie hier:

https://www.wohneigentum.nrw/beitrag/vor-und-nachteile-von-wohnrecht-und-niessbrauch

https://www.anwalt.org/niessbrauch-wohnrecht/

https://www.stb-web.de/news/article.php/id/23361

 

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Foto: © AntonMatyukha /Depositphotos.com

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Checkliste: Ist Ihre Immobilie fürs Altern gerüstet?

Checkliste: Ist Ihre Immobilie fürs Altern gerüstet?

Manchmal ist es gar nicht leicht zu entscheiden, ob das Wohnen in der eigenen Immobilie gerade mehr Vorteile oder mehr Nachteile für Sie hat. Nicht etwa deshalb, weil die Grünen das Modell Einfamilienhaus grundsätzlich infragestellen. Sondern, weil Sie älter geworden sind und Ihre Lebenssituation sich langsam aber stetig verändert. Irgendwann stehen Sie vor der Frage, ob Ihre Immobilie noch zu Ihnen passt.

Testen Sie sich selbst! Wenn Sie sich in einem oder mehreren Punkten der folgenden Checkliste wiedererkennen, wird es Zeit, über eine Veränderung Ihrer Wohnsituation nachzudenken.

  1. Das Treppensteigen wird für Sie allmählich sehr, sehr mühsam.
  2. Ihre Kinder, Geschwister und Verwandten kommen Sie nur selten besuchen, sie leben alle woanders.
  3. Sie fahren nicht mehr so gerne Auto wie früher, aber um Einkaufsmöglichkeiten, kulturelle Angebote oder Freunde zu erreichen, sind Sie auf das Auto angewiesen.
  4. Sie müssen befürchten, dass es in einem Notfall ziemlich lange dauern würde, bis ein Arzt bei Ihnen ist. Auch ein Krankenhaus mit Rettungsstelle ist nicht in der Nähe, und schon für normale Arztbesuche brauchen Sie immer öfter ein Taxi, weil Sie nach einer Untersuchung vielleicht nicht Auto fahren können.
  5. Die Immobilie erscheint Ihnen jetzt, wo Sie alleine oder zu zweit dort wohnen, ziemlich groß. Und sie hat inzwischen auch ein paar Macken.
  6. Die Gartenarbeit und anstehende Reparaturen an Ihrem Haus wachsen Ihnen über den Kopf. Innenwände und Fassade könnten einen neuen Anstrich vertragen und eigentlich müsste auch der Fußbodenbelag komplett erneuert werden. Aber Sie schaffen einfach nicht mehr so viel. Gleichzeitig macht es Sie unzufrieden, dass viele Arbeiten unerledigt bleiben.
  7. Auch die alltägliche Hausarbeit wie Putzen, Wäsche aufhängen oder Schneeräumen bewältigen Sie nur noch mit großer Mühe. Dabei haben das Gefühl, dass Sie im Haus und auf dem Grundstück unnötig weite Wege zurücklegen müssen.
  8. Sie sind sich nicht einmal sicher, ob Ihre Kinder besonders glücklich darüber sind, später Ihre Immoblie zu erben. Keiner von ihnen wird dort einziehen wollen, also werden sie das Haus wohl verkaufen.

Vielleicht können Sie die Liste in Ihrem Kopf noch um weitere Punkte ergänzen. Falls Sie einige Eigenschaften Ihrer Immobilie als problematisch für Ihre Lebensqualität im Alter erkannt haben, stehen Sie nun vor der Entscheidung: Lohnt es sich, einen altersgerechten Umbau in Angriff zu nehmen? Oder lohnt es sich eher, das Eigenheim zu verkaufen und in eine kleinere Seniorenwohnung umzuziehen? Das hängt natürlich davon ab, welche Kriterien oder Bedürfnisse für Sie besonders entscheidend sind. Empfinden Sie vor allem den Alltag im Haus und die viele Arbeit als Belastung, dann könnte ein barrierefreier Umbau, vielleicht sogar verbunden mit einer energetischen Sanierung der Immobilie durchaus eine sinnvolle Lösung sein – obwohl das natürlich mit einer größeren Investition verbunden wäre. Sprechen Ihnen dagegen eher die Punkte unserer Checkliste aus dem Herzen, die sich auf die Lage der Immobilie beziehen, dann wäre wahrscheinlich ein Umzug die bessere Alternative.

Sie sind sich nicht sicher, ob Ihre Immobilie noch zu Ihnen passt? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gerne kostenlos und unverbindlich.

 

Nicht fündig geworden:

https://de.statista.com/themen/172/senioren/

https://de.statista.com/statistik/daten/studie/170431/umfrage/gewuenschte-wohnformen-der-generation-50-plus-mit-70-jahren/

https://de.wikipedia.org/wiki/Seniorenwohnung

 

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