Immobilienverkauf

Darum ist der Energieausweis so wichtig

Darum ist der Energieausweis so wichtig

Grundsätzlich gilt: Jeder, der ein Haus oder eine Wohnung verkaufen oder vermieten will, benötigt einen Energieausweis. Fehlt der Energieausweis zur Besichtigung oder wird gegen die Vorgaben des Gesetzgebers verstoßen, drohen Bußgelder bis zu 15.000 Euro. Deshalb sollten Sie beim Energieausweis einiges beachten.

Der Energieausweis dokumentiert steckbriefartig den Energiestandard eines Hauses, also wie viel Energie das Haus verbraucht. Vereinfacht dargestellt wird das mit den Energieeffizienzklassen. Die Skala reicht von Klasse A+, einem sehr guten Verbrauchswert, bis zu Klasse H, was einen sehr hohen Energieverbrauch anzeigt. Außerdem findet man allgemeine Angaben zum Gebäude, wie das Baujahr des Hauses und die Art der Heizung, also beispielsweise Öl oder Gas.

Es gibt zwei Arten von Energieausweisen. Den Bedarfsausweis und den Verbrauchsausweis. Den Unterschied zwischen Verbrauchsausweis und Bedarfsausweis kann man sich mit dieser kleinen Eselsbrücke merken: Der Bedarfsausweis bedarf einer Berechnung. Und zwar einer, der keine Verbrauchswerte zu Grunde liegen. Das ist bei Neubauprojekten oft der Fall. Die zukünftigen Energieverbräuche müssen schon in der Planungsphase über eine aufwendige Berechnung ermittelt werden. Dabei werden sämtliche Faktoren wie die Dämmung der Außenwand, die Energieklassen der Fenster und die Heizungstechnik einbezogen. Aber auch die Lage des Gebäudes und die Bauform spielen eine Rolle. Die theoretische Grundlage dieser Berechnung ist immer gleich, damit Energiewerte von Gebäuden objektiv vergleichbar werden. Dennoch sind die Werte mit Vorsicht zu betrachten. Denn sie berücksichtigen nicht das eigene Heizverhalten oder den typischen Energieverbrauch eines Haushalts.

Die tatsächlichen Verbrauchswerte eines Haushalts sind immer individuell und davon abhängig, in welcher Komfortzone sich die Bewohner wohlfühlen. Wer gerne lang duscht und in sich in seiner Wohnung gern bei kuscheligen 24 Grad Celsius aufhält, hat natürlich eine schlechtere Energiebilanz als jene Verbraucher, die regelmäßig die Heizung abdrehen, wenn sie das Haus verlassen.

Entscheidend ist also: die Heizung und Warmwassernutzung. Der Verbrauchsausweis gibt die tatsächlich verbrauchte Energie eines Hauses an, indem der reale Verbrauch gemessen wird. Er wird mit den Zahlen der Heizung und der Warmwasserbereitung erstellt. Beides wird in Kilowattstunden pro Jahr und Quadratmeter Gebäudenutzfläche angegeben. Grundlage für die Berechnung sind meist Heizkostenabrechnungen der letzten drei Jahre. Der Verbrauchsausweis ist zwar nicht so aussagkräftig wie der Bedarfsausweis, dafür aber günstiger in der Erstellung.

Bei der Erstellung sollte aber darauf geachtet werden, wer ihn erstellt. Im Internet gibt es viele günstige Angebote, aber da sollte man vorsichtig sein, denn die Qualität ist oft mangelhaft. Am sichersten ist es, wenn Sie sich dabei beraten lassen. Durch ihre langjährige Erfahrung wissen Immobilienexperten, wer Ihnen einen geeigneten Energieausweis ausstellen kann. Dies sind in der Regel qualifizierte und zugelassene Fachleute wie Architekten, Ingenieure, Handwerksmeister mit entsprechender Zusatzausbildung oder Energieberater ausstellen. Dabei sollten Sie auf die Unabhängigkeit der Berater achten. Beim Bundesamt für Ausfuhrkontrolle (BAFA), der KfW-Bankengruppe oder der deutschen Energie-Agentur (dena) finden Sie Listen mit unabhängigen und qualifizierten Fachleuten.

 

Haben Sie Fragen zum Energieausweis? Lassen Sie sich von unseren Experten beraten.

 

 

Fotos: Vladimirs

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So erkennen Sie den richtigen Makler

So erkennen Sie den richtigen Makler

Ein Immobilienverkauf ist komplex und zeitaufreibend. Spätestens wenn das Telefon pausenlos klingelt oder zwielichtige Interessenten vor der Tür stehen, werden Eigentümer nachdenklich. Der Verkauf mit einem Makler läuft deutlich entspannter. Zumindest, wenn man es mit einem echten Profi zu tun hat. Aber wie erkennt man den?

Natürlich kann Ihnen eine Empfehlung weiterhelfen. Aber auch bei Empfehlungen oder Tipps aus der Nachbarschaft kann man durchaus einmal daneben liegen. Woran erkennen Sie also die Kompetenz des Maklers und können sichergehen, dass er Sie optimal und mit Leidenschaft unterstützt?

Die besten Makler kommen aus der Region. Bundesweit agierenden Unternehmen fehlt es oft an lokaler Kompetenz und sie sind nicht so eng mit den regionalen Märkten vertraut. Haben Sie einen lokalen Makler gefunden, achten Sie auf seine Referenzen. Haben andere aus Ihrem Ort ihn schon empfohlen? Ist er in der Lage Immobilien hochwertig zu präsentieren? Profimakler bieten oft zusätzliche Marketingmittel an wie zum Beispiel 360 Graf-Touren. Das sieht nicht nur gut aus, sondern über die virtuelle Tour kann der Makler auch sehen, welche Interessenten die Immobilie wirklich kaufen möchte. Durch ein Tracking-Verfahren selektiert er die Nachfrager, die sich besonders lange in der virtuellen Tour aufhalten und viele Räume anschauen. Nur mit diesen wird er dann einen Termin für die echte Immobilienbesichtigung anbieten.

Ein Makler in Ihrer Region weiß selbstverständlich über die Marktlage bestens Bescheid. Er weiß nicht nur, wie der Wert Ihrer Immobilien ermittelt werden sondern auch welches Verfahren dafür das richtige ist: das Vergleichswertverfahren, das Sachwertverfahren oder das Ertragswertverfahren. Und er berät er Sie hinsichtlich des optimalen Verkaufspreises, den Sie am Markt erzielen können und mit welcher Verkaufsstrategie sie an den Markt treten. Profimakler sind Berater, die viel Leidenschaft für Ihre Interessen aufbringen und Ihnen keine Versprechungen machen, die sie nicht halten können.

Achten Sie einmal darauf, wie viel Zeit sich der Makler für Sie nimmt. Einen ersten Eindruck darüber können Sie gewinnen, wenn Sie ihn nach seiner Vorgehensweise fragen. Bekommen Sie eine Unternehmensbroschüre? Oder eine Übersicht über den Verkaufsprozess? Ist er in der Lage, Ihnen gegenüber alle Aktivitäten jederzeit offen zu legen? Ein Profi wird immer eine vollständige Begehung Ihrer Immobilie und des Grundstücks durchführen. Und erst nach Einsicht in alle wichtigen Unterlagen Ihres Objekts Ihnen eine Verkaufswert nennen. Seine Berechnungsmethode, und warum er diese wählte, kann er Ihnen genau erklären.

Ebenfalls wichtig ist, wie der Makler Ihre Immobilie präsentiert. Besitzt er eine geeignete Kameraausstattung? Kann er Ihr Objekt gut in Szene setzen? Der Profi wird Ihnen unaufgefordert Exposés zeigen. Hier ist wichtig, wo er Ihr Haus präsentiert. Hat er schon Interessenten in seiner Datenbank? Mindestens drei Internetplattformen sollte er nutzen, auf denen er Ihre Immobilie anbietet. Auch seine Unternehmenshomepage sollte gepflegt und aktuell sein. Zudem sollte er auch weitere Möglichkeiten wie Newsletter oder soziale Medien nutzen? Auch Inserate in Zeitungen sind heute immer noch wichtig.

 

Wollen Sie prüfen, ob wir der richtige Partner für Sie sind? Lassen Sie sich unseren Leistungskatalog und unsere Unternehmensbroschüre zukommen. Wir beraten Sie gerne.

 

 

Fotos: KatarzynaBialasiewicz

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Wie ich meine Immobilie am Markt verbrannt habe

Wie ich meine Immobilie am Markt verbrannt habe

Ein Erfahrungsbericht von Georg Schachermeyer (Name geändert)

Meine Frau hat meistens recht. Vor allem, als es um den Verkauf unseres Hauses ging. Sie hat gleich gesagt, wir haben doch gar keine Zeit, lass uns lieber einen Makler suchen. Aber ich habe nicht auf sie gehört und es wäre fast zu einer Katastrophe gekommen. Ich habe unsere Immobilie am Markt verbrannt. Ich erzähle Ihnen meine Geschichte gerne.

Es begann damit, dass überall von enorm steigenden Immobilienpreisen die Rede war, ganz besonders auch in unserer Stadt. Wir hatten ein Einfamilienhaus am Stadtrand. Verkehrsgünstig gelegen, wenn auch ein bisschen zu dicht an der Autobahn. Nachdem unsere Kinder ausgezogen waren, hielt uns aber nichts mehr in der Stadt. Wir sind beide selbstständig, können von überall aus arbeiten, und wir haben schon immer von einem idyllischen Häuschen an der Nordseeküste geträumt. Also wann, wenn nicht jetzt? Verkaufen und Umziehen, das war der Plan. Ich ging davon aus, dass uns die Leute bei dem angespannten Immobilienmarkt das Einfamilienhaus nur so aus der Hand reißen würden.

Ich sah mir Immobilieninserate aus unserer Stadt an. Eine ähnliche Immobilie war für 520.000 Euro im Angebot. Zwar in einem anderen Viertel, aber trotzdem dachte ich: „Wer nicht wagt, der nicht gewinnt! Mit dem Preis heruntergehen kannst du ja immer noch.“ Ich machte ein paar Fotos und schaltete ein Inserat auf zwei großen Immobilienportalen: „Familienidyll am Stadtrand: EFH mit eigenem Garten, 145 m² Wohnfläche plus Garage in verkehrsgünstiger Lage, Preis (VB): 550.00 Euro“.

Das war der Startschuss. In den ersten Tagen lief es noch ganz gut. Es meldeten sich vier Interessenten. Ein sehr sympathischer älterer Herr schien interessiert zu sein. Er stellte viele Fragen und wollte nicht nur die Immobilie sehen, sondern auch sämtliche Unterlagen. Einen Energieausweis hatte ich zum Glück auf Anraten meiner Frau beantragt, ein Grundriss fand sich auch, aber an den aktuellen Grundbuchauszug hatte ich noch nicht gedacht. Der Interessent müsste den aber seiner Bank vorlegen, um ein Darlehen für den Kauf der Immobilie zu beantragen. Ich versprach, mich schnell darum zu kümmern. Leider hatte er aber dann wohl schon etwas Anderes gefunden, als ich den Grundbuchauszug schicken wollte.

Danach passierte eine ganze Weile nichts mehr. Ich änderte das Inserat, gab diesmal die genaue Grundstücksgröße an und beschrieb auch den Zustand und die durchgeführten Sanierungsmaßnahmen etwas genauer. Mit dem Preis ging ich auf 500.000 Euro runter und war sicher, dass sich jetzt bald ein Käufer melden würde. Nach zwei Wochen senkte ich den Preis also erneut und machte ich noch einmal bessere Fotos. Doch nichts passierte.

Mit dem Preis war ich inzwischen bei 430.000 Euro angekommen. Ab und zu keimte neue Hoffnung auf, wenn sich jemand meldete. Doch die meisten waren schon am Telefon misstrauisch und fragten gleich nach der Autobahn. Ich habe in diesem Haus viele Jahre mit meiner Frau und den Kindern verbracht und ja, man kann die Autobahn hören. Aber im Alltag spielte das für uns alle überhaupt keine Rolle. Die wenigen Interessenten aber, die zur Besichtigung unserer Immobilie kamen, wollten den Lärm als gigantischen Makel darstellen und mir einreden, dass ich deshalb nur schwer einen Käufer finden würde. Offensichtlich hatten viele tatsächlich den immer weiter sinkenden Angebotspreis beobachtet und suchten nun ganz gezielt nach dem Grund.

Als das Haus nach sechs Monaten noch immer inseriert war, nunmehr für 360.000, wollte ein Handwerker mich allen Ernstes auf 180.000 herunterhandeln. Da war ich mit meinen Nerven am Ende. Wenn das der Erlös sein sollte für eine Immobilie, in der die Ersparnisse und die Arbeit meines halben Lebens steckten, dann war auch der Traum vom Nordsee-Idyll ein für alle Mal ausgeträumt.

Meine Frau hatte ja gleich gesagt, wir brauchen einen Makler. Jetzt, wo die Immobilie verbrannt war, brauchten wir einen Feuerwehrmann. Also einen Makler, der seinen Job richtig gut macht. Wir hatten Glück und bekamen beim Qualitätsmakler hier in unserer Nachbarschaft kurzfristig einen Beratungstermin. Für den Immobilienprofi war die Sache klar: Die Immobilie musste zuerst für eine gewisse Zeit vom Markt genommen werden und danach würden wir mit dem richtigen – professionell ermittelten – Angebotspreis neu einsteigen.

Die Sache ist noch einmal gut gegangen. Wir stehen jetzt kurz vor dem Notartermin und ich verrate Ihnen an dieser Stelle nicht, zu welchem Preis wir verkaufen werden. Aber es ist ein ordentliches Sümmchen. In der Zwischenzeit haben wir uns eine kleine Wohnung an der Nordsee gemietet, und sobald der Kaufvertrag für unser altes Haus endlich in Sack und Tüten ist, werden wir uns ganz in Ruhe nach einem eigenen Domizil dort an der Küste umsehen, ganz nach unseren Vorstellungen. Bei der Suche lassen wir uns übrigens von einem Makler vor Ort unterstützen. Dazu brauchte meine Frau mich dieses Mal nun wirklich nicht erst lange zu überreden. 

Haben Sie bei dem Versuch, Ihre Immobilie privat zu verkaufen, einen Fehlschlag erlebt und benötigen nun Unterstützung, um die verbrannte Immobilie doch noch verkaufen zu können? Oder wollen Sie von vornherein eine erfolgreiche Vermarktung sicherstellen? Dann kontaktieren Sie uns! Wir beraten und unterstützen Sie bei allen Fragen rund um den Immobilienverkauf!

 

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

 

Foto: © sasha_zerg/Depositphotos.com

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Trend: Dachbegrünung – wie Eigentümer davon profitieren!

Trend: Dachbegrünung – wie Eigentümer davon profitieren!

Immobilien werden immer klimafreundlicher. Neben Fassadenbegrünungen geht der Trend vermehrt zur Dachbegrünung. Mit einer natürlichen Dachbedeckung können Eigentümer Geld sparen. Welche Nutzen bringt dieser nachhaltige Bautrend?

Jährlich steigt die durchschnittliche Temperatur immer weiter an. Extremwetterereignisse sind keine Seltenheit mehr. Starke Stürme sowie Hagel bringen bereits heute immer öfter Dachschäden mit sich. Ein bepflanztes Dach schafft Abhilfe. Auch die Lebenserwartung von Dächern wird dadurch erhöht.

Bessere Energiebilanz

Die begrünten Flächen haben im Winter eine wärmedämmende Wirkung. Eigentümer müssen weniger heizen. Im Sommer bieten die grünen Dächer einen effektiven Schutz vor Hitze. In diesen Gebäuden ist es nachweislich um drei bis vier Grad kühler als bei nicht begrünten Dächern. Die Klimaanlage muss daher nicht so oft in Betrieb genommen werden. Damit werden Stromkosten eingespart. Ein erfahrener Energieberater ist hier der richtige Fachmann. Ein Makler unterstützt und erleichtert die Suche nach diesem optimal.

Sinkende Niederschlagswassergebühren

Eigentümer zahlen für Niederschlagswasser, dass in die Kanalisation fließt, Gebühren, die über den Niederschlagswassergebührenbescheid erhoben werden. Begrünte Dächer helfen da beim Sparen. Denn das Regenwasser wird im Substrat des Naturdachs gespeichert. Die Verdunstung ist mindestens doppelt so hoch wie bei nicht bepflanzten Dächern. Dadurch entstehen weniger Abwasser und somit weniger Kosten, da wieder mehr Wasser in den natürlichen Wasserkreislauf zurückgelangt.

Eine gute und durchdachte Planung

Wer sich eine Dachbegrünung wünscht muss bei der Planung einiges bedenken. Möchten Eigentümer ein Dach nachrüsten lassen? Soll das begrünte Dach mit einer Photovoltaikanlage kombiniert werden? Welche Zuschüsse können beantragt werden? Wichtig ist außerdem, dass die Begrünungsart zu den baulichen Voraussetzungen des Daches passt. Extensive Begrünungen mit niedrig wachsenden Pflanzen sind zum Beispiel eher für Satteldächer geeignet. Flachdächer hingegen können intensiv begrünt, das heißt als Dachgarten geplant werden. Natürlich gibt es noch viele weitere rechtliche und bauliche Aspekte, die bei der Begrünung nicht vergessen werden sollten. Wer einen geeigneten Fachmann für Dachbegrünungen sucht, sollte bei der Suche einen erfahrenen Makler mit ins Boot holen.

Wertsteigerung durch Dachbegrünung

Eigentümer, die ihre Immobilie verkaufen möchten, können diese mit einer Dachbegrünung aufwerten. Die bessere Energiebilanz, die im Energieausweis erfasst wird, schlägt sich in einem höheren Immobilienwert nieder. Der Verkäufer bekommt mehr Geld für sein Haus.

Suchen Sie den richtigen Experten für eine Dachbegrünung oder haben Fragen zur Finanzierung? Dann kontaktieren Sie uns! Wir helfen Ihnen weiter.

 

Weitere Informationen zum Thema finden Sie hier:

www.dachbegruenung-ratgeber.de

www.oekologisch-bauen.info/baustoffe/dach/dachbegruenung.html

https://www.dach-begruenung.de/fragen-und-antworten-zur-dachbegruenung

 

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

 

Foto: © PantherMediaSeller/Depositphotos.com

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Steigende Kosten für den Energieausweis

Steigende Kosten für den Energieausweis

Wird eine Immobilie verkauft, verpachtet oder vermietet, führt kein Weg am Energieausweis vorbei. Seit dem 1. Mai 2021, muss man dafür tiefer ins Portemonnaie greifen. Der Eigentümer muss künftig durch die Angabe der Treibhausgasemissionen nachweisen können, wie klimaverträglich seine Immobilie ist. Mit welchen wichtigen Änderungen muss man bei der Ausstellung des Energieausweises künftig rechnen?

Nicht alle Immobilienbesitzer trifft die erneuerte Gesetzgebung zum Energieausweis. Ist die Ausstellung des Ausweises keine zehn Jahre her, ist ein Eigentümer, der vermietet, verpachtet oder verkauft, vorerst nicht von der aktuellen Regelung betroffen. Nur wer ab dem 1. Mai einen neuen Energieausweis benötigt, muss sich an die aktuellen Vorgaben halten.

Verbrauchsbasierter vs. bedarfsbasierter Energieausweis

Energieausweis ist nicht gleich Energieausweis. Für Immobilien kann entweder ein verbrauchsbasierter oder ein bedarfsbasierter Energieausweis ausgestellt werden. Welcher sich für das Gebäude am ehesten eignet, lässt sich am besten von einem Immobilienexperten überprüfen. Der Verbrauchsausweis war vor der Gesetzesänderung mit Preisen zwischen 25€ und 100€ gegenüber dem Bedarfsausweis um ein Vielfaches günstiger. Bisher reichte bei dem Verbrauchsausweis die Angabe des gesamten Energieverbrauchs der letzten drei Jahre zum Ausstellen des Dokuments. Bei Gebäuden, die überwiegend nicht zu Wohnzwecken genutzt werden, musste zusätzlich der Stromverbrauch zur Erstellung mit angegeben werden. Beim Bedarfsausweis muss der Eigentümer einen Gutachter einschalten. Unter anderem werden zahlreiche bauliche Angaben zum Gebäude sowie zur Gebäudetechnik benötigt.

Regelungen im Gebäudeenergiegesetz

Seit Mai 2021 ersetzt das Gebäudeenergiegesetz (GEG) die Energieeinsparverordnung (EnEV). Für den Verbrauchsausweis heißt, dass es teurer wird. Denn jetzt ist auch hier eine genauere Datenlage erforderlich. Der Verbrauchsausweis muss jetzt die energetische Qualität der Immobilie genauestens ausweisen. Zusätzliche Angaben kommen hinzu, unter anderem die Erfassung der Gebäudetechnik (wie zum Beispiel Klimaanlagen). Ein weiterer neuer Aspekt ist die Erfassung der Treibhausgasemissionen. Das soll den Wohn- und Immobilieninteressenten zeigen, wie klimaverträglich das Gebäude ist. Von der verschärften Haftung für den Immobilienbesitzer bis hin zur generellen Überprüfung durch Experten auch beim verbraucherbasierten Energieausweis gibt es einige minimale Neuregelungen, die für den Laien nicht einfach zu durchschauen sind. Wer daher bei der Immobilienvermarktung nicht am GEG scheitern möchte, sollte auf jeden Fall einen Immobilienmakler zu Rate ziehen.

Haben Sie Fragen zum Energieausweis? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern.

 

Weitere Informationen finden Sie hier:

https://www.baulinks.de/webplugin/2021/0095.php4

https://www.haufe.de/immobilien/wohnungswirtschaft/energieausweis-pflichten-und-fristen_260_534562.html

https://www.bmi.bund.de/DE/themen/bauen-wohnen/bauen/energieeffizientes-bauen-sanieren/energieausweise/gebaeudeenergiegesetz-node.html

 

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

 

Foto: © MVOPro/Pixabay.com

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Wie sieht es eigentlich derzeit mit der Nachfrage auf dem Immobilienmarkt aus?

Wie sieht es eigentlich derzeit mit der Nachfrage auf dem Immobilienmarkt aus?

Immobilienrechtsexperte Sven Johns und Marketingexperte Jan Kricheldorf werfen einen Blick auf die aktuelle Nachfragesituation am Immobilienmarkt .
Im neuesten Teil unserer Podcast-Serie “Die Immobilienflüsterer” geben Ihnen die beiden Experten einen Überblick, was es dabei zu beachten gibt.
Hören Sie die aktuelle Folge entweder im Podcastportal Anchor.fm oder bei Spotify.

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Immobilienverkauf aus der Ferne

Immobilienverkauf aus der Ferne

Sie leben in Hamburg und haben eine Immobilie in München geerbt, die Sie verkaufen möchten? Nun stellt sich die Frage, wie Sie Ihre Immobilie aus der Ferne an den Markt bringen, denn wahrscheinlich können Sie selbst nicht die ganze Zeit vor Ort sein. Damit Sie trotzdem einen marktgerechten Preis erzielen, ist es ratsam, einen am Standort der Immobilie ansässigen Profi-Makler mit dem Verkauf zu beauftragen.

Ein Immobilienverkauf aus der Ferne kann mit einigen Schwierigkeiten verbunden sein. Auch wenn seit Beginn der Corona-Pandemie nicht zuletzt in der Verwaltung und in der Immobilienbranche viele Vorgänge digitalisiert wurden, lässt sich die Immobilie selbst nun einmal nicht von ihrem konkreten Standort loslösen. Für eine erfolgreiche Vermarktung bedarf es zahlreicher Vor-Ort-Termine – von der Begutachtung des Objekts über die Durchführung von Besichtigungen bis hin zur Unterzeichnung des Kaufvertrages beim Notar. Das alles kann jedoch ein lokaler Qualitätsmakler völlig problemlos in Ihrem Auftrag übernehmen.

Begutachtung und Bewertung der Immobilie, Fotos, Inserate, Besichtigungen

Der vor Ort ansässige Immobilienmakler unterstützt Sie dabei, einen Bausachverständigen zu beauftragen, der den Zustand des Objekts begutachtet und eventuelle Mängel prüft. Anschließend wird ein Wertgutachten für die Immobilie erstellt, auf dessen Grundlage Sie gemeinsam mit dem Makler den Angebotspreis festlegen. Professionelle Fotos der Immobilie und ein aussagekräftiges Exposé für das Inserat gehören ebenfalls zu den Dienstleistungen, die der Makler für Sie übernimmt. Wenn sich dann Interessenten melden, kann der Makler zeitnah einen Besichtigungstermin mit ihnen durchführen. Auf diese Weise erfordern alle diese Schritte nicht Ihre persönliche Anwesenheit und tauchen in Ihrem Terminkalender gar nicht auf. Wichtig ist lediglich, dass Sie immer im Kontakt mit dem Makler bleiben und sich bei anstehenden Entscheidungen kurzfristig mit ihm absprechen.

Steuerpflichten beim Verkauf einer geerbten Immobilie

Rechtzeitig vor dem Abschluss des Kaufvertrags sollten Sie auf jeden Fall auch überprüfen lassen, welche gesetzlichen Steuerpflichten Sie beim Verkauf der Immobilie beachten müssen. Im Zweifel ist es stets empfehlenswert, sich hierzu mit einem Rechtsbeistand beziehungsweise einem Steuerberater zu beraten. So kann es zum Beispiel sein, dass beim Verkauf Spekulationssteuer anfällt, falls der Verstorbene nicht seit mindestens zehn Jahren Besitzer der Immobilie war oder falls er sie nicht selbst bewohnt, sondern vermietet hat.

Der Termin beim Notar aus der Ferne

Der letzte Schritt beim Verkauf einer Immobilie ist die Unterzeichnung des Kaufvertrages beim Notar. Vorab schickt der Notar dem Käufer und dem Verkäufer eine Kopie des Vertrages zu. Sie haben dann zwei Wochen Zeit, sich den Vertrag genau anzuschauen. Auch hier ist es wieder sinnvoll, die Prüfung der Formulierungen und Vertragsklauseln dem erfahrenen Profi-Makler zu überlassen. Sogar für den Notartermin ist Ihre persönliche Anwesenheit nicht zwingend erforderlich. Sie können stattdessen Ihrem Makler oder einer anderen Vertrauensperson eine Vollmacht erteilen, den Vertrag in Ihrem Namen zu unterschreiben. Oder Sie wählen die vollmachtlose Vertretung mit Nachgenehmigung. Dann wird der Kaufvertrag erst nachträglich, mit dem Eingang Ihrer Genehmigung, rechtsgültig.

 

Sie haben Fragen zum Verkauf Ihrer Erbimmobilie? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern.

 

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Foto: © heiko119/Depositphotos.com

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Corona-Lockdown in Dauerschleife – wie der Umzug trotzdem gelingt

Corona-Lockdown in Dauerschleife – wie der Umzug trotzdem gelingt

Vielleicht haben Sie gerade einen Kaufvertrag unterschrieben und sind drauf und dran, in Ihr neues Eigenheim einzuziehen. Doch durch die Coronakrise sind Sie verunsichert. Wird das alles jetzt überhaupt klappen? Kommt ein neuer Mega-Lockdown, der auch das Umziehen verbietet? Davon ist jedoch nicht auszugehen. Bis auf wenige Ausnahmefälle kann Ihr Umzug trotz Corona reibungslos über die Bühne gehen.

Bei Umzügen ist kein enger Körperkontakt zum Kunden erforderlich. Daher sind Umzugsfirmen nicht, wie viele andere Dienstleistungsbetriebe, von Schließungen betroffen. Um das Infektionsrisiko gering zu halten, tragen die Mitarbeiter eine entsprechende Schutzausrüstung, halten Abstand und Hygieneregeln ein und werden auf mehrere Fahrzeuge verteilt, wo immer das machbar ist. Sie selbst können dafür sorgen, dass die Räume gut gelüftet sind, während die Umzugshelfer sich darin aufhalten. Allerdings könnten einige Lockdown-Regeln schon zum Problem für Ihre Umzugspläne werden.

Private Umzugshelfer

Die Kontaktbeschränkungen für private Kontakte ändern sich derzeit ständig – auch in Abhängigkeit von der regionalen Inzidenz. Somit lässt sich keine allgemeine Aussage über die Möglichkeit treffen, private Umzugshelfer für einen Umzug einzuspannen. Innerhalb des eigenen Haushalts dürfte es schon möglich sein, dass alle mit anpacken. Darüber hinaus ist aber wohl eher Vorsicht geboten und die rein private Organisation eines Umzugs erscheint aktuell nicht machbar. Somit führt also kein Weg am professionellen Umzugsunternehmen vorbei.

Quarantäne

Wenn Sie selbst infiziert sind oder, zum Beispiel als Kontaktperson eines Infizierten, durch das Gesundheitsamt unter Quarantäne gestellt wurden, dürfen Sie Ihre Wohnung 14 Tage nicht verlassen. Das heißt, Sie dürfen auch nicht umziehen. Es bleibt Ihnen dann höchstwahrscheinlich nichts anders übrig, als den Umzugstermin zu verschieben. Verlieren Sie in solch einer Lage bloß nicht die Nerven, sondern sprechen Sie am besten sofort mit der Spedition, die eventuell schon Erfahrungen mit solchen Fällen gesammelt hat und Ihnen praktische Lösungsvorschläge machen kann, wie es nun mit einem neuen Termin weiter geht.

Umzug ins Ausland

Innerhalb Deutschlands sind Umzüge in den meisten Fällen ohne allzu große Probleme möglich. Schwieriger wird es, wenn Sie einen Umzug ins Ausland planen sollten, womöglich in ein Land, das aktuell als Corona-Risikogebiet, Virusvariantengebiet oder ähnliches eingestuft wird. Hier hilft es dann nur, sich tagesaktuell über bestehende Einreisebeschränkungen in das jeweilige Land zu informieren. Es ist leider nicht auszuschließen, dass aus Umzugsplänen in bestimmte Länder – zumindest vorerst – nichts wird.

Trotz der besonderen Probleme in der Coronakrise ist es jedoch im Allgemeinen nicht sinnvoll, mit einem Wohnungswechsel zu warten, bis die Pandemie vorbei ist. Wer weiß schon, wann es soweit sein wird? Wenn Ihre bisherige Wohnung nicht mehr zu Ihrer Lebenssituation passt und es bietet sich die Chance auf eine Veränderung – dann sollten Sie diese Chance ergreifen, und zwar sofort!

Verpassen Sie nicht Ihre Traumimmobilie, weil Sie Schwierigkeiten beim Umzug fürchten, sondern nutzen Sie lieber die Krise als Chance und wagen Sie den Schritt in Ihr persönliches neues Wohnglück. Bei der Suche nach diesem Wohnglück und beim Verkauf Ihrer aktuellen Immobilie ist Ihnen ein erfahrener lokaler Qualitätsmakler auch in dieser sonst so unzuverlässigen Zeit selbstverständlich ein verlässlicher Partner.

Sind Sie mit Ihrer aktuellen Immobilie unzufrieden und planen einen Umzug? Dann warten Sie nicht, bis die Pandemie vorbei ist! Kontaktieren Sie uns jetzt! Wir beraten Sie gern.

 

Nicht fündig geworden:

https://www.umzugsauktion.de/umzug-trotz-corona/

https://www.antenne.com/niedersachsen/tipps_und_service/verbrauchertipps/Umzug-w%C3%A4hrend-Corona-id490116.html

https://www.merkur.de/leben/wohnen/corona-lockdown-wie-viele-kontakte-duerfen-beim-umzug-helfen-zr-90088670.html

 

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Foto: © Sabelskaya/Depositphotos.com

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Ein neues Haus für den Osterhasen? Nicht ohne Makler!

Ein neues Haus für den Osterhasen? Nicht ohne Makler!

Es geht auf die Osterzeit zu. Zeit einmal einen Blick auf das Leben des Osterhasen zu werfen. Auch für ihn war das vergangene schließlich nicht stressfrei. Wie er es geschafft hat, Homeschooling, Homeoffice und wahrscheinlich auch Home-Eier-Painting unter einen Hut zu kriegen, hat uns der Meister des Versteckens in einem kurzen Interview erzählt.

Osterhase, vielen Dank für Ihre Zeit. Sicherlich sind Sie gerade sehr im Stress, oder?

Ach, auch nicht mehr als im ganzen letzten Jahr. Das war ganz schön anstrengend, sich von zuhause zu koordinieren. Es ist schon etwas anderes, wenn die ganze Familie immer zu Hause ist. Um da etwas Platz zu bekommen, mussten wir unter anderem auch noch einmal umziehen.

Oh, das war sicher nicht einfach zu erledigen. Wie haben Sie das zwischen Ihren Terminen geschafft?

Ich wollte das eigentlich ganz alleine machen. Als Osterhase hat man ja so seinen Ruf und einen Interessenten zu finden, wäre sicher nicht schwer gewesen. Allerdings mussten wir ja auch eine neue Immobilie finden. Und das war wirklich ein Drama. Meine Frau beschloss dann, einen Makler zu beauftragen, der beides für uns erledigen sollte.

Wie schlau von Ihrer Frau! Konnte Ihnen der Makler helfen?

Auf jeden Fall. Er hat sich um alles gekümmert. Angefangen vom Exposé, über die Bewertung unseres Osterhasenhauses, bis hin zum Besichtigungsmanagement – der Immobilienmakler hat alles gewissenhaft und zuverlässig für uns übernommen und erledigt.

Bei der Bewertung hat der Makler festgestellt, dass es noch einige Schwachstellen an unserer Immobilie gab. Wir beschlossen sie gemeinsam zu optimieren, um noch einen höheren Verkaufspreis herausholen zu können. Da wir noch Farbe vom letzten Osterfest übrig hatten, riefen wir die Kinder zusammen und begannen, das Haus noch einmal neu zu streichen. Auch die Innenräume renovierten wir noch einmal gründlich. Das war richtig viel Arbeit, aber es hat sich gelohnt.

Zur gleichen Zeit hat der Makler eine größere Immobilie für uns gefunden, in welche wir sofort einziehen konnten.

Dann würden Sie also jedem Immobilienverkäufer empfehlen, mit Makler zu verkaufen?

Auf jeden Fall. Durch die Beauftragung eines Maklers, konnte ich ganz entspannt das Osterfest vorbereiten und die Ostereier bemalen. Auch meine Frau wurde dadurch entlastet. Sie hatte schon mit dem Homeschooling unserer 10 Kinder genug zu tun.

Dann kann es ja jetzt mit dem Osterfest losgehen, oder?

Also, ich bin startklar. Jetzt muss nur noch das Wetter mitspielen.

 

Wir wünschen dem Osterhasen und Ihnen ein schönes Osterfest!

 

 

Weitere Informationen finden Sie hier:

https://osterhase.org/osterhase-in-haus-und-garten.php

https://de.wikipedia.org/wiki/Osterhase

 

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

 

Foto: © olgachertova/Depositphoto.com

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Dürfen meine Nachbarn entscheiden, an wen ich meine Wohnung verkaufe?

Dürfen meine Nachbarn entscheiden, an wen ich meine Wohnung verkaufe?

Viele Eigentümer gehen davon aus, dass sie das Recht haben, über ihre Eigentumswohnung frei zu verfügen. Also auch darüber zu bestimmen, wem sie die Wohnung verkaufen möchten. Das stimmt allerdings nicht ganz. Sofern Sie als Wohnungseigentümer Teil einer Eigentümergemeinschaft sind, gibt es in vielen Fällen ein Mitspracherecht der Nachbarn. Gesetzliche Grundlage dafür ist die sogenannte Veräußerungsbeschränkung (§ 12 Wohnungseigentumsgesetz).

Die gesetzliche Regelung sieht vor, dass andere Wohnungseigentümer – also Ihre Nachbarn – beim Verkauf Ihrer Wohnung eventuell ein Wörtchen mitzureden haben. Das ist aber nur der Fall, wenn es zuvor auch explizit von der Eigentümergemeinschaft vereinbart wurde. Falls Sie in der Situation sind, Ihre Wohnung verkaufen zu wollen, aber Einwände der Nachbarn befürchten, überprüfen Sie am besten zuerst, ob in der Gemeinschaftsordnung etwas von einem Mitspracherecht der Nachbarn beim Wohnungsverkauf steht. Falls nicht, haben Sie nichts zu befürchten. Darüber hinaus muss die Veräußerungsbeschränkung auch im Grundbuch eingetragen sein – nur dann ist sie rechtskräftig.

Ablehnung nicht ohne wichtigen Grund

Wenn Sie feststellen, dass Einwände der anderen Eigentümer Ihnen beim Verkauf einen Strich durch die Rechnung machen könnten, und wenn Sie vermuten, dass Ihr Käufer aus irgendeinem Grund auf Ablehnung bei den Nachbarn stoßen wird, ist es sicher empfehlenswert, rechtlichen Rat einzuholen. Sie müssen in Betracht ziehen, dass sogar ein abgeschlossener Kaufvertrag unwirksam werden kann, falls die Zustimmung der anderen Eigentümer nicht vorliegt. Es ist außerdem klüger, rechtzeitig mit den Nachbarn zu reden und sich deren Akzeptanz für Ihren Käufer und Wohnungsnachfolger zu sichern. Das Mitspracherecht der Nachbarn geht auch nicht so weit, dass sie einfach jeden Interessenten ablehnen können, weil ihnen die Nase nicht passt oder die Anzahl der Kinder mehr Ruhestörungen erwarten lässt. Für die Ablehnung muss ein wichtiger Grund vorliegen. Auch die Gefahr, dass ein einzelner Nachbar, mit dem Sie vielleicht im Streit liegen, Ihren Wohnungsverkauf vereitelt, ist relativ gering. Die Entscheidung über mögliche Einwände gegen Ihren Wohnungsverkauf hängt nicht von jeder Einzelmeinung ab. Wenn überhaupt, wird sie von der Mehrheit der WEG-Mitglieder getroffen. In vielen Wohnungseigentümergemeinschaften wird das Zustimmungserfordernis zum Verkauf auch prinzipiell an die Hausverwaltung übertragen.

Ein Profi im Boot hilft immer

Was immer Sie – wahrscheinlich aufgrund schlechter Erfahrungen – von Ihren Nachbarn befürchten: Den richtigen Käufer für Ihre Eigentumswohnung zu finden, ist sowieso eine Aufgabe, die Sie am besten einem Profi-Makler überlassen sollten. Der kennt sich nicht nur mit allen rechtlichen Fallstricken beim Immobilienverkauf aus. Bei der Käuferauswahl überprüft der Makler vorab, ob es sich um seriöse und zahlungskräftige Interessenten handelt. Gegen diese werden auch Ihre spießigsten Nachbarn beim besten Willen keine triftigen Einwände finden. Ganz nebenbei springt beim professionellen Verkauf Ihrer Wohnung mit Hilfe des Maklers in den meisten Fällen auch noch ein höherer Erlös für Sie heraus.

Sie wollen sicherstellen, dass der Verkauf Ihrer Eigentumswohnung reibungslos über die Bühne geht? Dann kontaktieren Sie uns! Wir unterstützen Sie mit Rat und Tat.

 

Weitere Informationen finden Sie hier:

https://dejure.org/gesetze/WEG/12.html

http://www.immobilienrecht-ratgeber.de/immobilienrecht/kauf-einer-wohnung/zustimmung.html

 

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

 

Foto: © ArturVerkhovetskiy/Depositphotos.com

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