Property Passion

Immobilienverkauf aus der Ferne

Immobilienverkauf aus der Ferne

Sie leben in Hamburg und haben eine Immobilie in München geerbt, die Sie verkaufen möchten? Nun stellt sich die Frage, wie Sie Ihre Immobilie aus der Ferne an den Markt bringen, denn wahrscheinlich können Sie selbst nicht die ganze Zeit vor Ort sein. Damit Sie trotzdem einen marktgerechten Preis erzielen, ist es ratsam, einen am Standort der Immobilie ansässigen Profi-Makler mit dem Verkauf zu beauftragen.

Ein Immobilienverkauf aus der Ferne kann mit einigen Schwierigkeiten verbunden sein. Auch wenn seit Beginn der Corona-Pandemie nicht zuletzt in der Verwaltung und in der Immobilienbranche viele Vorgänge digitalisiert wurden, lässt sich die Immobilie selbst nun einmal nicht von ihrem konkreten Standort loslösen. Für eine erfolgreiche Vermarktung bedarf es zahlreicher Vor-Ort-Termine – von der Begutachtung des Objekts über die Durchführung von Besichtigungen bis hin zur Unterzeichnung des Kaufvertrages beim Notar. Das alles kann jedoch ein lokaler Qualitätsmakler völlig problemlos in Ihrem Auftrag übernehmen.

Begutachtung und Bewertung der Immobilie, Fotos, Inserate, Besichtigungen

Der vor Ort ansässige Immobilienmakler unterstützt Sie dabei, einen Bausachverständigen zu beauftragen, der den Zustand des Objekts begutachtet und eventuelle Mängel prüft. Anschließend wird ein Wertgutachten für die Immobilie erstellt, auf dessen Grundlage Sie gemeinsam mit dem Makler den Angebotspreis festlegen. Professionelle Fotos der Immobilie und ein aussagekräftiges Exposé für das Inserat gehören ebenfalls zu den Dienstleistungen, die der Makler für Sie übernimmt. Wenn sich dann Interessenten melden, kann der Makler zeitnah einen Besichtigungstermin mit ihnen durchführen. Auf diese Weise erfordern alle diese Schritte nicht Ihre persönliche Anwesenheit und tauchen in Ihrem Terminkalender gar nicht auf. Wichtig ist lediglich, dass Sie immer im Kontakt mit dem Makler bleiben und sich bei anstehenden Entscheidungen kurzfristig mit ihm absprechen.

Steuerpflichten beim Verkauf einer geerbten Immobilie

Rechtzeitig vor dem Abschluss des Kaufvertrags sollten Sie auf jeden Fall auch überprüfen lassen, welche gesetzlichen Steuerpflichten Sie beim Verkauf der Immobilie beachten müssen. Im Zweifel ist es stets empfehlenswert, sich hierzu mit einem Rechtsbeistand beziehungsweise einem Steuerberater zu beraten. So kann es zum Beispiel sein, dass beim Verkauf Spekulationssteuer anfällt, falls der Verstorbene nicht seit mindestens zehn Jahren Besitzer der Immobilie war oder falls er sie nicht selbst bewohnt, sondern vermietet hat.

Der Termin beim Notar aus der Ferne

Der letzte Schritt beim Verkauf einer Immobilie ist die Unterzeichnung des Kaufvertrages beim Notar. Vorab schickt der Notar dem Käufer und dem Verkäufer eine Kopie des Vertrages zu. Sie haben dann zwei Wochen Zeit, sich den Vertrag genau anzuschauen. Auch hier ist es wieder sinnvoll, die Prüfung der Formulierungen und Vertragsklauseln dem erfahrenen Profi-Makler zu überlassen. Sogar für den Notartermin ist Ihre persönliche Anwesenheit nicht zwingend erforderlich. Sie können stattdessen Ihrem Makler oder einer anderen Vertrauensperson eine Vollmacht erteilen, den Vertrag in Ihrem Namen zu unterschreiben. Oder Sie wählen die vollmachtlose Vertretung mit Nachgenehmigung. Dann wird der Kaufvertrag erst nachträglich, mit dem Eingang Ihrer Genehmigung, rechtsgültig.

 

Sie haben Fragen zum Verkauf Ihrer Erbimmobilie? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern.

 

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

 

Foto: © heiko119/Depositphotos.com

Posted by in Property Passion, 0 comments
Podcast: Das Gebäudeenergiegesetz

Podcast: Das Gebäudeenergiegesetz

Immobilienrechtsexperte Sven Johns und Marketingexperte Jan Kricheldorf erklären Ihnen, was es mit dem Gebäudeenergiegesetz auf sich hat. In unserer Podcast-Serie “Die Immobilienflüsterer” geben Ihnen die beiden Experten einen Überblick, was es dabei zu beachten gibt.

Klicken Sie auf den unteren Button, um den Inhalt von anchor.fm zu laden.

Inhalt laden

Vimeo

Mit dem Laden des Videos akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von Vimeo.
Mehr erfahren

Video laden

Posted by in Property Passion, 0 comments
Corona-Lockdown in Dauerschleife – wie der Umzug trotzdem gelingt

Corona-Lockdown in Dauerschleife – wie der Umzug trotzdem gelingt

Vielleicht haben Sie gerade einen Kaufvertrag unterschrieben und sind drauf und dran, in Ihr neues Eigenheim einzuziehen. Doch durch die Coronakrise sind Sie verunsichert. Wird das alles jetzt überhaupt klappen? Kommt ein neuer Mega-Lockdown, der auch das Umziehen verbietet? Davon ist jedoch nicht auszugehen. Bis auf wenige Ausnahmefälle kann Ihr Umzug trotz Corona reibungslos über die Bühne gehen.

Bei Umzügen ist kein enger Körperkontakt zum Kunden erforderlich. Daher sind Umzugsfirmen nicht, wie viele andere Dienstleistungsbetriebe, von Schließungen betroffen. Um das Infektionsrisiko gering zu halten, tragen die Mitarbeiter eine entsprechende Schutzausrüstung, halten Abstand und Hygieneregeln ein und werden auf mehrere Fahrzeuge verteilt, wo immer das machbar ist. Sie selbst können dafür sorgen, dass die Räume gut gelüftet sind, während die Umzugshelfer sich darin aufhalten. Allerdings könnten einige Lockdown-Regeln schon zum Problem für Ihre Umzugspläne werden.

Private Umzugshelfer

Die Kontaktbeschränkungen für private Kontakte ändern sich derzeit ständig – auch in Abhängigkeit von der regionalen Inzidenz. Somit lässt sich keine allgemeine Aussage über die Möglichkeit treffen, private Umzugshelfer für einen Umzug einzuspannen. Innerhalb des eigenen Haushalts dürfte es schon möglich sein, dass alle mit anpacken. Darüber hinaus ist aber wohl eher Vorsicht geboten und die rein private Organisation eines Umzugs erscheint aktuell nicht machbar. Somit führt also kein Weg am professionellen Umzugsunternehmen vorbei.

Quarantäne

Wenn Sie selbst infiziert sind oder, zum Beispiel als Kontaktperson eines Infizierten, durch das Gesundheitsamt unter Quarantäne gestellt wurden, dürfen Sie Ihre Wohnung 14 Tage nicht verlassen. Das heißt, Sie dürfen auch nicht umziehen. Es bleibt Ihnen dann höchstwahrscheinlich nichts anders übrig, als den Umzugstermin zu verschieben. Verlieren Sie in solch einer Lage bloß nicht die Nerven, sondern sprechen Sie am besten sofort mit der Spedition, die eventuell schon Erfahrungen mit solchen Fällen gesammelt hat und Ihnen praktische Lösungsvorschläge machen kann, wie es nun mit einem neuen Termin weiter geht.

Umzug ins Ausland

Innerhalb Deutschlands sind Umzüge in den meisten Fällen ohne allzu große Probleme möglich. Schwieriger wird es, wenn Sie einen Umzug ins Ausland planen sollten, womöglich in ein Land, das aktuell als Corona-Risikogebiet, Virusvariantengebiet oder ähnliches eingestuft wird. Hier hilft es dann nur, sich tagesaktuell über bestehende Einreisebeschränkungen in das jeweilige Land zu informieren. Es ist leider nicht auszuschließen, dass aus Umzugsplänen in bestimmte Länder – zumindest vorerst – nichts wird.

Trotz der besonderen Probleme in der Coronakrise ist es jedoch im Allgemeinen nicht sinnvoll, mit einem Wohnungswechsel zu warten, bis die Pandemie vorbei ist. Wer weiß schon, wann es soweit sein wird? Wenn Ihre bisherige Wohnung nicht mehr zu Ihrer Lebenssituation passt und es bietet sich die Chance auf eine Veränderung – dann sollten Sie diese Chance ergreifen, und zwar sofort!

Verpassen Sie nicht Ihre Traumimmobilie, weil Sie Schwierigkeiten beim Umzug fürchten, sondern nutzen Sie lieber die Krise als Chance und wagen Sie den Schritt in Ihr persönliches neues Wohnglück. Bei der Suche nach diesem Wohnglück und beim Verkauf Ihrer aktuellen Immobilie ist Ihnen ein erfahrener lokaler Qualitätsmakler auch in dieser sonst so unzuverlässigen Zeit selbstverständlich ein verlässlicher Partner.

Sind Sie mit Ihrer aktuellen Immobilie unzufrieden und planen einen Umzug? Dann warten Sie nicht, bis die Pandemie vorbei ist! Kontaktieren Sie uns jetzt! Wir beraten Sie gern.

 

Nicht fündig geworden:

https://www.umzugsauktion.de/umzug-trotz-corona/

https://www.antenne.com/niedersachsen/tipps_und_service/verbrauchertipps/Umzug-w%C3%A4hrend-Corona-id490116.html

https://www.merkur.de/leben/wohnen/corona-lockdown-wie-viele-kontakte-duerfen-beim-umzug-helfen-zr-90088670.html

 

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

 

Foto: © Sabelskaya/Depositphotos.com

Posted by in Property Passion, 0 comments
Ein neues Haus für den Osterhasen? Nicht ohne Makler!

Ein neues Haus für den Osterhasen? Nicht ohne Makler!

Es geht auf die Osterzeit zu. Zeit einmal einen Blick auf das Leben des Osterhasen zu werfen. Auch für ihn war das vergangene schließlich nicht stressfrei. Wie er es geschafft hat, Homeschooling, Homeoffice und wahrscheinlich auch Home-Eier-Painting unter einen Hut zu kriegen, hat uns der Meister des Versteckens in einem kurzen Interview erzählt.

Osterhase, vielen Dank für Ihre Zeit. Sicherlich sind Sie gerade sehr im Stress, oder?

Ach, auch nicht mehr als im ganzen letzten Jahr. Das war ganz schön anstrengend, sich von zuhause zu koordinieren. Es ist schon etwas anderes, wenn die ganze Familie immer zu Hause ist. Um da etwas Platz zu bekommen, mussten wir unter anderem auch noch einmal umziehen.

Oh, das war sicher nicht einfach zu erledigen. Wie haben Sie das zwischen Ihren Terminen geschafft?

Ich wollte das eigentlich ganz alleine machen. Als Osterhase hat man ja so seinen Ruf und einen Interessenten zu finden, wäre sicher nicht schwer gewesen. Allerdings mussten wir ja auch eine neue Immobilie finden. Und das war wirklich ein Drama. Meine Frau beschloss dann, einen Makler zu beauftragen, der beides für uns erledigen sollte.

Wie schlau von Ihrer Frau! Konnte Ihnen der Makler helfen?

Auf jeden Fall. Er hat sich um alles gekümmert. Angefangen vom Exposé, über die Bewertung unseres Osterhasenhauses, bis hin zum Besichtigungsmanagement – der Immobilienmakler hat alles gewissenhaft und zuverlässig für uns übernommen und erledigt.

Bei der Bewertung hat der Makler festgestellt, dass es noch einige Schwachstellen an unserer Immobilie gab. Wir beschlossen sie gemeinsam zu optimieren, um noch einen höheren Verkaufspreis herausholen zu können. Da wir noch Farbe vom letzten Osterfest übrig hatten, riefen wir die Kinder zusammen und begannen, das Haus noch einmal neu zu streichen. Auch die Innenräume renovierten wir noch einmal gründlich. Das war richtig viel Arbeit, aber es hat sich gelohnt.

Zur gleichen Zeit hat der Makler eine größere Immobilie für uns gefunden, in welche wir sofort einziehen konnten.

Dann würden Sie also jedem Immobilienverkäufer empfehlen, mit Makler zu verkaufen?

Auf jeden Fall. Durch die Beauftragung eines Maklers, konnte ich ganz entspannt das Osterfest vorbereiten und die Ostereier bemalen. Auch meine Frau wurde dadurch entlastet. Sie hatte schon mit dem Homeschooling unserer 10 Kinder genug zu tun.

Dann kann es ja jetzt mit dem Osterfest losgehen, oder?

Also, ich bin startklar. Jetzt muss nur noch das Wetter mitspielen.

 

Wir wünschen dem Osterhasen und Ihnen ein schönes Osterfest!

 

 

Weitere Informationen finden Sie hier:

https://osterhase.org/osterhase-in-haus-und-garten.php

https://de.wikipedia.org/wiki/Osterhase

 

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

 

Foto: © olgachertova/Depositphoto.com

Posted by in Property Passion, 0 comments
Dürfen meine Nachbarn entscheiden, an wen ich meine Wohnung verkaufe?

Dürfen meine Nachbarn entscheiden, an wen ich meine Wohnung verkaufe?

Viele Eigentümer gehen davon aus, dass sie das Recht haben, über ihre Eigentumswohnung frei zu verfügen. Also auch darüber zu bestimmen, wem sie die Wohnung verkaufen möchten. Das stimmt allerdings nicht ganz. Sofern Sie als Wohnungseigentümer Teil einer Eigentümergemeinschaft sind, gibt es in vielen Fällen ein Mitspracherecht der Nachbarn. Gesetzliche Grundlage dafür ist die sogenannte Veräußerungsbeschränkung (§ 12 Wohnungseigentumsgesetz).

Die gesetzliche Regelung sieht vor, dass andere Wohnungseigentümer – also Ihre Nachbarn – beim Verkauf Ihrer Wohnung eventuell ein Wörtchen mitzureden haben. Das ist aber nur der Fall, wenn es zuvor auch explizit von der Eigentümergemeinschaft vereinbart wurde. Falls Sie in der Situation sind, Ihre Wohnung verkaufen zu wollen, aber Einwände der Nachbarn befürchten, überprüfen Sie am besten zuerst, ob in der Gemeinschaftsordnung etwas von einem Mitspracherecht der Nachbarn beim Wohnungsverkauf steht. Falls nicht, haben Sie nichts zu befürchten. Darüber hinaus muss die Veräußerungsbeschränkung auch im Grundbuch eingetragen sein – nur dann ist sie rechtskräftig.

Ablehnung nicht ohne wichtigen Grund

Wenn Sie feststellen, dass Einwände der anderen Eigentümer Ihnen beim Verkauf einen Strich durch die Rechnung machen könnten, und wenn Sie vermuten, dass Ihr Käufer aus irgendeinem Grund auf Ablehnung bei den Nachbarn stoßen wird, ist es sicher empfehlenswert, rechtlichen Rat einzuholen. Sie müssen in Betracht ziehen, dass sogar ein abgeschlossener Kaufvertrag unwirksam werden kann, falls die Zustimmung der anderen Eigentümer nicht vorliegt. Es ist außerdem klüger, rechtzeitig mit den Nachbarn zu reden und sich deren Akzeptanz für Ihren Käufer und Wohnungsnachfolger zu sichern. Das Mitspracherecht der Nachbarn geht auch nicht so weit, dass sie einfach jeden Interessenten ablehnen können, weil ihnen die Nase nicht passt oder die Anzahl der Kinder mehr Ruhestörungen erwarten lässt. Für die Ablehnung muss ein wichtiger Grund vorliegen. Auch die Gefahr, dass ein einzelner Nachbar, mit dem Sie vielleicht im Streit liegen, Ihren Wohnungsverkauf vereitelt, ist relativ gering. Die Entscheidung über mögliche Einwände gegen Ihren Wohnungsverkauf hängt nicht von jeder Einzelmeinung ab. Wenn überhaupt, wird sie von der Mehrheit der WEG-Mitglieder getroffen. In vielen Wohnungseigentümergemeinschaften wird das Zustimmungserfordernis zum Verkauf auch prinzipiell an die Hausverwaltung übertragen.

Ein Profi im Boot hilft immer

Was immer Sie – wahrscheinlich aufgrund schlechter Erfahrungen – von Ihren Nachbarn befürchten: Den richtigen Käufer für Ihre Eigentumswohnung zu finden, ist sowieso eine Aufgabe, die Sie am besten einem Profi-Makler überlassen sollten. Der kennt sich nicht nur mit allen rechtlichen Fallstricken beim Immobilienverkauf aus. Bei der Käuferauswahl überprüft der Makler vorab, ob es sich um seriöse und zahlungskräftige Interessenten handelt. Gegen diese werden auch Ihre spießigsten Nachbarn beim besten Willen keine triftigen Einwände finden. Ganz nebenbei springt beim professionellen Verkauf Ihrer Wohnung mit Hilfe des Maklers in den meisten Fällen auch noch ein höherer Erlös für Sie heraus.

Sie wollen sicherstellen, dass der Verkauf Ihrer Eigentumswohnung reibungslos über die Bühne geht? Dann kontaktieren Sie uns! Wir unterstützen Sie mit Rat und Tat.

 

Weitere Informationen finden Sie hier:

https://dejure.org/gesetze/WEG/12.html

http://www.immobilienrecht-ratgeber.de/immobilienrecht/kauf-einer-wohnung/zustimmung.html

 

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

 

Foto: © ArturVerkhovetskiy/Depositphotos.com

Posted by in Property Passion, 0 comments
Eigentümer auf Zeit: Das Nießbrauchrecht

Eigentümer auf Zeit: Das Nießbrauchrecht

Das Nießbrauchrecht ist eine Sonderform der Eigentumsregelung. Wer ein Nießbrauchrecht besitzt, auch Nießbraucher genannt, tritt sozusagen in die Rolle des Eigentümers mit fast allen Rechten und Pflichten. Bei einem angespannten Immobilienmarkt kann das eine individuelle Lösung sein.

Um es kurz zu sagen: In Deutschland erlaubt das Nießbrauchrecht eine Immobilie zu nutzen, die einem anderen gehört. Der Eigentümer kann dieses Recht lebenslang oder zeitlich befristet einem Nießbraucher einräumen. Es kann entweder für die ganze Immobilie gelten oder auch nur für einzelne Räume. Dem Nießbraucher erlaubt es, sowohl in der Immobilie zu wohnen wie auch sie zu vermieten und die Mieteinnahmen zu behalten.

Rechte und Pflichten

Gewährt ein Eigentümer ein Nießbrauchrecht an einer Immobilie, überträgt er dem Nießbraucher seine Rechte und Pflichten. Das bedeutet, wer ein Nießbrauchrecht besitzt, muss auch für die Pflege und den Erhalt der Immobilie sorgen. Grundsteuer, Abwassergebühren, Gebäudeversicherung und andere Lasten müssen vom Nießbraucher selbst getragen werden.

Damit das Nießbrauchrecht gültig ist, muss es notariell beglaubigt und im Grundbuch in Abteilung II dokumentiert sein. Dort wird ebenfalls eingetragen, auf welche Räume das Recht gewährt wird. Bei der vertraglichen Vereinbarung des Nießbrauchrechts sind Eigentümer und Nießbraucher frei. Das heißt, sie können die Bedingungen für das Einräumen des Nießbrauchrechts frei festlegen.

Ein Beispiel

Der Eigentümer einer Wohnung bewohnt diese nicht mehr. Er möchte sie nicht verkaufen, da sie für ihn eine mögliche Altersvorsorge ist. Der Nachbar der Wohnung hat Interesse an ihr. Er arbeitet öfters im Homeoffice und benötigt Ruhe von den eigenen Kindern. Da ihm Freiheiten fehlen, wie beispielsweise einen Durchbruch zu seiner Eigentumswohnung zu machen, möchte er die Wohnung nicht mieten. Deshalb schlägt er dem Eigentümer das Einräumen eines Nießbrauchrechts vor. Da der Nießbraucher, davon ausgeht, dass seine Kinder in 20 Jahren aus dem Haus sind, vereinbaren beide einen Zeitraum von 20 Jahren, für den das Recht gewährt wird. Ebenso einigen sie sich auf eine Zahlung, die der Nießbraucher dem Eigentümer leistet und darauf, dass mit Ablauf der 20 Jahre, die Wohnung wieder in den Ursprungszustand versetzt, also der Durchbruch wieder geschlossen wird. Dafür räumt der Eigentümer dem Nießbraucher ein Vorkaufsrecht ein, falls er sich doch dazu entscheiden sollte, die Wohnung zu verkaufen.

Ein Immobilienprofi berät Sie, ob die Gewährung eines Nießbrauchrechts für Ihre Immobilie eine gute Lösung ist.

Sie möchten wissen, ob sich eine Immobilienverrentung für Sie lohnt? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern.

 

Weitere Informationen finden Sie hier:

https://www.wohneigentum.nrw/beitrag/vor-und-nachteile-von-wohnrecht-und-niessbrauch

https://www.anwalt.org/niessbrauch-wohnrecht/

https://www.stb-web.de/news/article.php/id/23361

 

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

 

Foto: © AntonMatyukha /Depositphotos.com

Posted by in Property Passion, 0 comments
Wieviel Quadratmeter brauchen wir zum Leben?

Wieviel Quadratmeter brauchen wir zum Leben?

„Raum ist in der kleinsten Hütte für ein glücklich liebend Paar“. Der Vers aus Schillers Gedicht „Der Jüngling am Bache“ ist zum geflügelten Wort geworden. Mehr als 200 Jahre später heißen die kleinen Hütten „tiny houses“ – ein Trend aus den USA, der auch in Deutschland Anhänger gefunden hat. Wie groß eine Wohnung sein muss (oder wie klein sie sein darf), um menschlichen Bedürfnissen gerecht zu werden? Diese Frage ist falsch gestellt. Sie lässt sich nur sinnvoll beantworten, wenn man auch die Umgebung der Wohnung, ja sogar den gesamten Lebensraum, in dem sich ein Mensch bewegt, in den Blick nimmt.

Die Idee, durch einheitliche, quantitativ festgelegte Mindeststandards für lebenswerte Wohnverhältnisse sorgen zu können, prägte den Städtebau der Moderne. Führende Architekten der Bauhaus-Zeit, darunter Le Corbusier und Walter Gropius, forderten beispielsweise auf dem 3. Internationalen Kongress für modernes Bauen 1929 in Frankfurt am Main eine „Wohnung für das Existenzminimum“. Darin sollten den Bewohnern mindestens 12 Quadratmeter pro Bett zur Verfügung stehen. Doch der Kerngedanke der Bauhaus- und Gartenstadtbewegung, durch Typisierung und serielle Produktion die Baukosten zu senken und dadurch auch den ärmeren Bevölkerungsschichten ein Leben mit „Licht, Luft und Sonne“ zu ermöglichen, führte letztlich eher zum Gegenteil. Die tristen Hochhaussiedlungen der Nachkriegszeit entwickelten sich regelmäßig zu sozialen Brennpunkten. Unter dem Vorwand der Kostenersparnis wird bis heute bei den meisten Bauprojekten kein ästhetischer Anspruch mehr verfolgt – was allerdings nicht mehr dazu führt, dass neu gebauter Wohnraum dadurch für die Mehrheit der Bevölkerung erschwinglich wäre. Wie wichtig ein vielseitig nutzbarer öffentlicher Raum ist, welche Bedeutung ein angenehmes Umfeld mit Cafés, Parks, Bäumen, bequemen Bänken am Straßenrand und vielen kleinen Orten der nachbarschaftlichen Begegnung hat, damit sich Menschen mit Ihrem „Kiez“ oder dem Ort, wo sie leben, identifizieren können, geriet für lange Zeit mehr und mehr aus dem Blick.

Wohnqualität reicht weit über die eigenen vier Wände hinaus. Allein schon der Ausblick aus dem Fenster spielt eine wichtige Rolle für das Lebensgefühl, vielleicht gerade in Zeiten des Corona-Lockdowns, wo viele Menschen ungewöhnlich viel Zeit zu Hause verbringen. Ob man sich auch dann noch zu Hause fühlt, wenn man vor die Tür tritt, ob es dort geeignete Orte gibt, um sich mit Freunden zu treffen, mit dem Hund Gassi zu gehen oder Sport zu treiben, und auch, wie gut andere zentrale Lebensstationen von der Wohnung aus erreichbar sind – das alles trägt entscheidend zu einer zufriedenstellenden Wohnsituation bei. Durch die große Bedeutung dieser Faktoren relativiert sich die Frage nach der Wohnungsgröße. Damit soll keinesfalls gesagt werden, dass beengte Wohnverhältnisse kein Problem sind. Aber allein eine höhere Quadratmeterzahl pro Person löst dieses Problem nicht, wenn die Wohnung sich in einer verwahrlosten und unattraktiven Umgebung befindet, wo Fernsehen und Internet die einzigen ernstzunehmenden „Fenster zur Welt“ darstellen.

Außerdem sind die Anforderungen an die Größe der Wohnung auch individuell sehr unterschiedlich. Es gibt Minimalisten, die sich vorgenommen haben, Ballast abzuwerfen und sich auch beim Wohnen auf das Wesentliche zu beschränken. Ein „tiny house“ – ein transportables Mini-Haus mit ca. 20 Quadratmetern Wohnfläche – erscheint ihnen ausreichend, um sich wohlzufühlen, sei es allein oder mit einer kleinen Familie. Andere sammeln in ihrer Wohnung Kunstgegenstände oder benötigen mehrere Räume, allein um ihre Bibliothek unterzubringen. Denn nicht erst die Corona-Pandemie hat Wohnungen multifunktional gemacht: Neben Rückzugsräumen, Schlafstätten und Schauplätzen des Familienlebens sind sie auch Büros, Ateliers, Liebesnester, Heimkinos, Dauerbaustellen für Heimwerker, Firmenzentralen für Soloselbstständige, Probebühnen, Trainingsräume, Gourmetküchen oder Aufbewahrungsorte für Kleider-, Bücher-, Kunst-, Mineralien-, Antiquitäten- und Parfümsammlungen. Welches die wesentlichen Funktionen sind, die eine Wohnung zu erfüllen hat, unterscheidet sich von Mensch zu Mensch und von Lebensphase zu Lebensphase. Davon wiederum ist auch der persönliche Platzbedarf in starkem Maße abhängig.

Ob Menschen mit ihrer Wohnsituation zufrieden sind und ihre Wohnung als groß genug empfinden, hängt also nicht in erster Linie von der Quadratmeterzahl pro Kopf ab, sondern unter anderem von zwei weiteren Faktoren: ob die Wohnung sich in einer angenehmen Umgebung befindet, die (in ästhetischer und in sozialer Hinsicht) als erweiterter Wohnraum betrachtet werden kann, und ob sie für die individuellen Zwecke ihrer Bewohner den erforderlichen Raum bietet.

Beide Faktoren finden sich übrigens auch in Schillers Gedicht wieder, dem der eingangs zitierte Vers entstammt. Schiller versetzt seinen „Jüngling am Bache“ in eine idyllische Umgebung, die den Gedanken an die „kleinste Hütte“ als Liebesnest sofort plausibel macht: „Blumen, die der Lenz geboren“, eine Quelle mit rieselndem Gebirgsbach, eine erwachende Natur im Frühling. Inmitten solch eines romantischen Gartens käme es keinem Menschen in den Sinn, für eine heiße Liebesnacht unbedingt ein 30 Quadratmeter großes Schlafzimmer mit bequemem Doppelbett zu verlangen. Die „kleinste Hütte“  ganz nah an der Natur erscheint vielmehr sogar besser für die Zwecke  eines glücklichen Liebespaars geeignet. Erst recht böte sie dem schmachtenden Jüngling eher den ersehnten Raum, sich seiner Angebeteten zu nähern, als das „stolze Schloss“, wo diese sich in Wirklichkeit aufhält – unerreichbar für ihn.

 

Sie wollen Ballast abwerfen, ihre Immobilie verkaufen und in ein „tiny house“ umziehen? Sie suchen eine neue Bleibe zum Wohlfühlen in einer lebenswerten Umgebung? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern.

 

Weiterführende Informationen finden Sie hier:

https://wastelandrebel.com/de/tinyhouse-talk-wie-viel-platz-brauchen-wir-zum-leben/

https://www.welt.de/sonderthemen/bauhaus/article186561740/Bauhaus-und-Sozialer-Wohnungsbau.html

https://www.focus.de/immobilien/wohnen/tiny-house-boom-in-deutschland-nach-dem-kauf-beginnen-jedoch-die-probleme_id_11213818.html

 

 

Foto: © antstang/Depositphoto

Posted by in Property Passion, 0 comments
Podcast: Die Innenprovision

Podcast: Die Innenprovision

Immobilienrechtsexperte Sven Johns und Marketingexperte Jan Kricheldorf erklären Ihnen, was es mit der Innenprovision auf sich hat.

Im dritten Teil unserer Podcast-Serie “Die Immobilienflüsterer” geben Ihnen die beiden Experten einen Überblick, was es dabei zu beachten gibt.

Hören Sie die aktuelle Folge entweder im Podcastportal Anchor.fm oder bei Spotify.

 

Klicken Sie auf den unteren Button, um den Inhalt von anchor.fm zu laden.

Inhalt laden

Vimeo

Mit dem Laden des Videos akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von Vimeo.
Mehr erfahren

Video laden

Posted by in Property Passion, 0 comments
Checkliste: Ist Ihre Immobilie fürs Altern gerüstet?

Checkliste: Ist Ihre Immobilie fürs Altern gerüstet?

Manchmal ist es gar nicht leicht zu entscheiden, ob das Wohnen in der eigenen Immobilie gerade mehr Vorteile oder mehr Nachteile für Sie hat. Nicht etwa deshalb, weil die Grünen das Modell Einfamilienhaus grundsätzlich infragestellen. Sondern, weil Sie älter geworden sind und Ihre Lebenssituation sich langsam aber stetig verändert. Irgendwann stehen Sie vor der Frage, ob Ihre Immobilie noch zu Ihnen passt.

Testen Sie sich selbst! Wenn Sie sich in einem oder mehreren Punkten der folgenden Checkliste wiedererkennen, wird es Zeit, über eine Veränderung Ihrer Wohnsituation nachzudenken.

  1. Das Treppensteigen wird für Sie allmählich sehr, sehr mühsam.
  2. Ihre Kinder, Geschwister und Verwandten kommen Sie nur selten besuchen, sie leben alle woanders.
  3. Sie fahren nicht mehr so gerne Auto wie früher, aber um Einkaufsmöglichkeiten, kulturelle Angebote oder Freunde zu erreichen, sind Sie auf das Auto angewiesen.
  4. Sie müssen befürchten, dass es in einem Notfall ziemlich lange dauern würde, bis ein Arzt bei Ihnen ist. Auch ein Krankenhaus mit Rettungsstelle ist nicht in der Nähe, und schon für normale Arztbesuche brauchen Sie immer öfter ein Taxi, weil Sie nach einer Untersuchung vielleicht nicht Auto fahren können.
  5. Die Immobilie erscheint Ihnen jetzt, wo Sie alleine oder zu zweit dort wohnen, ziemlich groß. Und sie hat inzwischen auch ein paar Macken.
  6. Die Gartenarbeit und anstehende Reparaturen an Ihrem Haus wachsen Ihnen über den Kopf. Innenwände und Fassade könnten einen neuen Anstrich vertragen und eigentlich müsste auch der Fußbodenbelag komplett erneuert werden. Aber Sie schaffen einfach nicht mehr so viel. Gleichzeitig macht es Sie unzufrieden, dass viele Arbeiten unerledigt bleiben.
  7. Auch die alltägliche Hausarbeit wie Putzen, Wäsche aufhängen oder Schneeräumen bewältigen Sie nur noch mit großer Mühe. Dabei haben das Gefühl, dass Sie im Haus und auf dem Grundstück unnötig weite Wege zurücklegen müssen.
  8. Sie sind sich nicht einmal sicher, ob Ihre Kinder besonders glücklich darüber sind, später Ihre Immoblie zu erben. Keiner von ihnen wird dort einziehen wollen, also werden sie das Haus wohl verkaufen.

Vielleicht können Sie die Liste in Ihrem Kopf noch um weitere Punkte ergänzen. Falls Sie einige Eigenschaften Ihrer Immobilie als problematisch für Ihre Lebensqualität im Alter erkannt haben, stehen Sie nun vor der Entscheidung: Lohnt es sich, einen altersgerechten Umbau in Angriff zu nehmen? Oder lohnt es sich eher, das Eigenheim zu verkaufen und in eine kleinere Seniorenwohnung umzuziehen? Das hängt natürlich davon ab, welche Kriterien oder Bedürfnisse für Sie besonders entscheidend sind. Empfinden Sie vor allem den Alltag im Haus und die viele Arbeit als Belastung, dann könnte ein barrierefreier Umbau, vielleicht sogar verbunden mit einer energetischen Sanierung der Immobilie durchaus eine sinnvolle Lösung sein – obwohl das natürlich mit einer größeren Investition verbunden wäre. Sprechen Ihnen dagegen eher die Punkte unserer Checkliste aus dem Herzen, die sich auf die Lage der Immobilie beziehen, dann wäre wahrscheinlich ein Umzug die bessere Alternative.

Sie sind sich nicht sicher, ob Ihre Immobilie noch zu Ihnen passt? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gerne kostenlos und unverbindlich.

 

Nicht fündig geworden:

https://de.statista.com/themen/172/senioren/

https://de.statista.com/statistik/daten/studie/170431/umfrage/gewuenschte-wohnformen-der-generation-50-plus-mit-70-jahren/

https://de.wikipedia.org/wiki/Seniorenwohnung

 

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

 

Foto: © pixabay/Pexels.com

Posted by in Property Passion, 0 comments
Immobilienvermarktung mit Hilfe von Drohnen

Immobilienvermarktung mit Hilfe von Drohnen

Der Markt für Drohnen ist in den letzten Jahren förmlich explodiert. Die Einsatzgebiete haben sich mehr und mehr vom Hobby-Fotografen hin zur kommerziellen Nutzung in den verschiedensten Branchen verschoben. Auch für die Vermarktung von Immobilien bieten Drohnen einige neue Möglichkeiten. Hochauflösende Luftaufnahmen, mit denen große Grundstücke komplett erfasst und auf spektakuläre Art präsentiert werden können, sind nur ein Vorgeschmack auf weitergehende Anwendungsszenarien in der Zukunft.

Ein typischer Anwendungsfall für Drohnen in der Industrie und auf Baustellen sind Inspektionen, zum Beispiel, um Gebäudeschäden in schwer zugänglichen Bereichen zu entdecken. Konventionell braucht man für solche Arbeiten ein Gerüst oder eine Hebebühne, und eine Menge Arbeitszeit von mehreren Mitarbeitern geht dabei drauf. Mit Drohnen geht es schneller, sicherer und deutlich kostengünstiger.

Luftaufnahmen und Kamerafahrten in Innenräumen

Für die Vermarktung von Immobilien werden Drohnen bisher vor allem verwendet, um größere Immobilien und Grundstücke mit spektakulären Bildern und Videos aus der Luft im Internet präsentieren zu können. Früher hätten Immobilienmakler für solche Aufnahmen einen Helikopter gebraucht – ein Aufwand, der sich allenfalls für extrem teure Luxusimmobilien gelohnt hätte. Durch den Einsatz von Drohnen lassen sich hochauflösende Luftbilder dagegen mit viel weniger Aufwand erstellen. Ihr Mehrwert erschöpft sich nicht darin, dass Interessenten beim so wichtigen ersten Eindruck einen Wow-Effekt erleben. Ansichten und Filmaufnahmen aus der Vogelperspektive ermöglichen vor allem einen guten Überblick über Grundstücke oder Gebäudekomplexe. Wichtige Details wie der Grundriss von Gebäuden, die Lage der Zufahrtswege und Nebengebäude, der Baumbestand und die Nachbarbebauung können auf einen Blick erfasst werden – zum Teil sogar besser als bei einer Begehung. Darüber hinaus  bringen Drohnenaufnahmen die Vorzüge der Umgebung von Immobilien eindrucksvoll zur Geltung. Und: mit kleinen Drohnen sind auch Innenaufnahmen möglich. Das erlaubt Kamerafahrten, die die Räume aus jeder erdenklichen Perspektive erfassen, um aus den Bildern dann wiederum detailreiche 3D-Modelle und virtuelle Touren durch die Immobilie zu erstellen.

Auf diese Weise unterstützen Drohnen Makler und Immobilienverkäufer vor allen Dingen dabei, besonders hochpreisige Immobilienangebote auch außerhalb der Region und international zu bewerben. Interessenten aus aller Welt bekommen einen sehr lebendigen Eindruck von der Immobilie, fast genauso wie bei einer Besichtigung vor Ort. Allerdings lohnt es sich derzeit für die wenigsten Makler, für diese Zwecke extra selbst eine Drohne anzuschaffen, zumal viele rechtliche Flugauflagen zu beachten sind, die das Fliegen mit Drohnen dann doch komplexer machen als manche Hobby-Drohnenpiloten vielleicht meinen. Dafür gibt es inzwischen eine beachtliche Zahl externer Dienstleister, die sich auf Drohnenflüge für das Immobilien-Marketing spezialisiert haben.

Smarte Immobilien und Ihre Vermessung mit Drohnen

Die wahre Dimension des Einsatzes von Drohnen in der Immobilienbranche eröffnet sich aber wahrscheinlich erst im Zusammenspiel mit den immer „smarter“ werdenden Immobilien der Zukunft.  Dabei geht es dann weniger um Fotos und Videos, sondern vielmehr um Daten, die mit Hilfe von Drohen vermessen werden. Die Immobilien selbst werden immer stärker digitalisiert, alle möglichen Sensoren für Temperatur, Luftfeuchtigkeit usw. werden verbaut, sodass sich Gebäude quasi in Netze von Messpunkten verwandeln. Und Drohnen dienen dazu, die Daten an diesen (für Menschen schwer erreichbaren) Messpunkten abzulesen. Grundrisse, Flurkarten, Energieausweise und andere Dokumente, die vor einem Verkauf erst mühsam zusammengesucht werden müssen, gehören dann vielleicht bald der Vergangenheit an, weil alle Informationen über die Immobilie in Echtzeit digital vorliegen. Auch das „händische“ Einarbeiten dieser Informationen in ein Exposé würde dann zum Beispiel entfallen.

Die Herausforderung für Makler könnte darin bestehen, sich selbst – zumindest da, wo es um Immobilientransaktionen geht – als Schlüsselfiguren an der Schnittstelle zwischen der analogen Immobilie, ihrer Überführung in digitale Daten und den menschlichen Nutzern in Stellung zu bringen. Zukunftsmusik? Schon möglich. Doch die Drohnen surren es von den Dächern: Die Zukunft hat längst begonnen!

 

Suchen Sie Unterstützung, um Ihre Immobilie mit Hilfe von spektakulären Drohenaufnahmen überregional zu vermarkten? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern.

 

Weiterführende Informationen finden Sie hier:

https://www.zinsland.de/blog/fintech/drohnen-immobilienwirtschaft/

https://immo-makler-blog.de/einsatz-von-drohnen-im-immobilien-marketing/

https://www.handelsblatt.com/finanzen/immobilien/immobilien-drohnen-und-3d-besichtigungen-das-ist-die-digitale-zukunft-der-immobilienvermittlung/24883628.html?ticket=ST-4340600-0H4EJOKUyGJuJ2MXjvJn-ap3

 

 

 

Foto: © Julian Hochgesang/Unsplash

Posted by in Property Passion, 0 comments